Open-House-Verfahren - Rahmenverträge über die Indexierung von Patentschriften für die Bereiche Waschmittel und Kosmetika bzw. metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen Referenznummer der Bekanntmachung: BUL 55/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Zweibrückenstr. 12
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80331
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dpma.de
Abschnitt II: Gegenstand
Open-House-Verfahren - Rahmenverträge über die Indexierung von Patentschriften für die Bereiche Waschmittel und Kosmetika bzw. metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen
Zentrale Dienste des Auftraggebers sind die Prüfung und Erteilung von Patenten, die Prüfung und Eintragung von Marken, Gebrauchsmustern und Designs, die Verwaltung von Schutzrechten und die Information der Öffentlichkeit darüber. Der Auftraggeber bietet außerdem wirksame Schutzmöglichkeiten für technische Erfindungen, Marken und Produktdesigns und die notwendigen Instrumente, um geistiges Eigentum gegen unerwünschte Nachahmung zu verteidigen.
Weitere allgemeine Informationen zum Auftraggeber können dem Internetauftritt des Auftraggebers unter https://www.dpma.de entnommen werden.
Zur Erfüllung dieser gesetzlichen Aufgaben ist die Arbeitsfähigkeit des DPMA von erheblicher Bedeutung. In diesem Zusammenhang kommt der sog. Indexierung von Patentschriften eine erhebliche Bedeutung zu.
Das DPMA führt daher das Open-House-Verfahren für die Beauftragung von nicht exklusiven Indexierungsleistungen von Patentschriften in den Bereichen metallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen bzw. Waschmittel und Kosmetika durch.
Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
Die durch das DPMA nach Abruf erteilten Aufträge bestehen aus Listen zu bearbeitender Patentschriften. Eine Liste enthält zwingend immer 20 (matallische Werkstoffe und Glaszusammensetzungen) bzw. 15 (Waschmittel und Kosmetika), bereits veröffentlichte Patentschriften. Der Auftragnehmer nimmt eine inhaltliche Analyse der Patentschriften nach den in den Open-House-Unterlagen konkretisierten Anforderungen vor. Nahe Informationen finden Sie in den Open-House-Unterlagen und dem veröffentlichten Kurzleitfaden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Auftragnehmer erfüllt die in Kapitel 1.1 der Leistungsbeschreibung (Vertrags-Anlage 1) genannten Qualifikationen und gibt die Erklärung "Eigenerklärung und Antrag auf Zulassung" ab
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem vorliegenden Verfahren handelt es sich um ein sog. Open-House-Verfahren und nicht um eine öffentliche Auftragsvergabe i.S.d. §§ 97 ff. GWB bzw. der Vergaberichtlinie 2014/24/EU. Das Open-House-Verfahren stellt ein vergaberechtsfreies Verfahren dar (vgl. u.a. EuGH, Urt. v. 01.03.2018 - RS. C-9-17; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 31.10.2018 - Verg 37/18). Das EU-Vergaberecht, wie auch das nationale Vergaberecht findet insoweit keine Anwendung.
Die Veröffentlichung über das Amtsblatt der Europäischen Union erfolgt in Einklang mit der Rechtssprechung insbesondere zur Wahrung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsätzes, um einer möglichst breiten Öffentlichkeit die Möglichkeit der Kenntnisnahme von dem vorliegenden Verfahren zu ermöglichen. Das vorliegende Open-House-Verfahren wird zeitnah zusätzlich auch auf der Homepage des DPMA unter nachfolgendem Link https://www.dpma.de/dpma/veroeffentlichungen/ausschreibungen/index.html veröffentlicht werden.
Es wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass die Verwendung der e-Vergabe-Plattform und die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union nicht zu einer Anwendung des nationalen bzw. EU-Vergaberechts führt. Die Verwendung erfolgt lediglich vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig keine geeignetere Kommunikationsplattform zur Verfügung steht und im Rahmen der vorausgewählten Verfahren ein Open-House-Verfahren nicht unter den Veröffentlichungsformularen ausgewählt werden kann. Etwaige sich hieraus ergebende und eigentlich unpassende Begrifflichkeiten, wie beispielsweise "offenes Verfahren" oder auch etwaige zwingend anzugebende Fristen, sind auf das Fehlen eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars zurückzuführen. Auch dieser Umstand führt nicht zu einer Anwendbarkeit der vergaberechtlichen Vorschriften.
Das DPMA wird zu jeder Zeit mit jedem gemäß den Open-House-Unterlagen geeigneten Wirtschaftsteilnehmer einen unbefristeten Rahmenvertrag abschließen. Die Vertragsbedingungen sind nicht verhandelbar, dies gilt insbesondere auch für die für die Intexierung vorgesehene Vergütung. Eine Exklusivität besteht vorliegend nicht. Die Zulassung und der Vertragsschluss kann daher jederzeit erfolgen. Entgegen der Bekanntmachung hat das Open-House-Verfahren eine unbegrenzte Laufzeit. Im Übrigen wird auf die Open-House-Unterlagen und insbesondere den Kurzleitfaden verwiesen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland