Verpackungsfremde Kunststoffe: Erfassung und Verwertung an Wertstoffhöfen im Landkreis Unterallgäu Referenznummer der Bekanntmachung: 54-6360.00-06
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bad Wörishofer Str. 33
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8261995368
Fax: +49 826199510368
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.unterallgaeu.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpackungsfremde Kunststoffe: Erfassung und Verwertung an Wertstoffhöfen im Landkreis Unterallgäu
Erfassung und Verwertung von verpackungsfremden Kunststoffen an den Wertstoffhöfen im Landkreis Unterallgäu
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erfassung und Verwertung von verpackungsfremden Kunststoffen an den Wertstoffhöfen im Landkreis Unterallgäu:
- Gestellung der benötigten Sammelbehälter an den 24 Wertstoffhöfen im Kreisgebiet.
- Turnusmäßige oder bedarfsorientierte Übernahme der erfassten verpackungsfremden Kunststoffe (Leerung der Sammelbehälter) von 24 Wertstoffhöfen im Kreisgebiet.
- Ordnungsgemäße Verwertung der übernommenen verpackungsfremden Kunststoffe in eigenen Anlagen bzw. Vermarktung zur Verwertung (einschließlich Fehlwürfe/Störstoffe).
Sofern keine Seite der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses mit einer Frist von 12 Monaten widerspricht, verlängert sich die Laufzeit einmalig um 24 Monate. Der Vertrag endet endgültig und ohne weitere Verlängerungsmöglichkeit zum 31.12.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist.
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres), soweit der Bieter bilanziert. Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung, Fuhrpark der vorgesehenen Niederlassung bzw. Betriebsstätte etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zum Sanktionspaket 5 EU
- Liste der Referenzprojekte über ausgeführte vergleichbare Leistungen aus den letzten 3 Jahren, jeweils mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), des Leistungszeitraums sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Benennung und Beschreibung der für die Ausführung des Auftrags verfügbaren Ausstattung, Geräte und technischen Ausrüstungen sowie der organisatorischen Vorkehrungen zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
-- Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
-- Nachweise über den angebotenen und gesetzeskonformen Verwertungsweg.
-- Nachweise der zur Verfügung stehenden technischen Ausrüstungen (detaillierte Angaben über die eingesetzten Fahrzeuge, mit Schadstoffklasse Euro Norm 6 nach den vertraglichen Vorgaben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89/2176-2411
Fax: +49 89/2176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.