Dolmetscher-Hotline Wdh. Referenznummer der Bekanntmachung: 13-23-00283
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911-179-6238
Fax: +49 911-179-908811
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dolmetscher-Hotline Wdh.
Dolmetscher-Hotline
Rechtskreis SGB II - Telefondolmetschen
Nürnberg bzw. Bundesweit
Zielsetzung:
Die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen, die Sozial- und Beratungsleistungen sowie Familienleistungen der Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist hoch und wird künftig weiter steigen. Ausschlaggebend dafür sind die hohe Zuwanderung von Migrantinnen und Migranten aus EU-Mit-gliedstaaten, anderweitige Migration aus Drittstaaten und die Zuwanderung von Flüchtlingen.
Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren sollen so früh wie möglich bei der Geltendmachung von Sozial- und Familienleistungen, bei der beruflichen Orientierung und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Zur ergänzenden Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Hotline per Telefon zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Beschäftigten der Dienststellen im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, auch für diese eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen. Mit der Dolmetscher-Hotline können auch die Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne oder mit nur unzureichenden Deutschkenntnissen aufgenommen werden. Die Dolmetscherdienstleistungen müssen grundsätzlich während der Geschäftszeiten der Dienststellen zur Verfügung stehen, da eine Steuerung des Kundenzustroms nur bedingt möglich ist. Bedarfstragende Organisationseinheiten sind im Wesentlichen die Eingangszonen, Berufsberatung vor und im Erwerbsleben, die Vermittlungsbereiche und die Leistungsgewährung der Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen. Darüber hinaus nutzen die Service-Center und der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit, die Kundeneingangsbereiche der Familienkassen und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die Dolmetscher-Hotline. Im Einzelfall kann eine Beauftragung auch aus den Teams für berufliche Rehabilitation und Teilhabe erfolgen. Mit der Dolmetscher-Hotline müssen sowohl ad-hoc-Bedarfe als auch eine terminierte Inanspruchnahme von Dolmetscherdienstleistungen abgedeckt werden.
Leistungsgegenstand und Dauer:
Es wird ein Vertrag über die Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen (Dolmetscher-Hotline) geschlossen.
Die Leistung wird in 4 Losen vergeben:
Los 1
Arabisch
Dari
Farsi/Persisch
Rechtskreis SGB II - Telefondolmetschen, teilw. terminiert
Nürnberg bzw. Bundesweit
Zielsetzung:
Die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen, die Sozial- und Beratungsleistungen sowie Familienleistungen der Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist hoch und wird künftig weiter steigen. Ausschlaggebend dafür sind die hohe Zuwanderung von Migrantinnen und Migranten aus EU-Mit-gliedstaaten, anderweitige Migration aus Drittstaaten und die Zuwanderung von Flüchtlingen.
Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren sollen so früh wie möglich bei der Geltendmachung von Sozial- und Familienleistungen, bei der beruflichen Orientierung und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Zur ergänzenden Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Hotline per Telefon zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Beschäftigten der Dienststellen im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, auch für diese eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen. Mit der Dolmetscher-Hotline können auch die Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne oder mit nur unzureichenden Deutschkenntnissen aufgenommen werden. Die Dolmetscherdienstleistungen müssen grundsätzlich während der Geschäftszeiten der Dienststellen zur Verfügung stehen, da eine Steuerung des Kundenzustroms nur bedingt möglich ist. Bedarfstragende Organisationseinheiten sind im Wesentlichen die Eingangszonen, Berufsberatung vor und im Erwerbsleben, die Vermittlungsbereiche und die Leistungsgewährung der Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen. Darüber hinaus nutzen die Service-Center und der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit, die Kundeneingangsbereiche der Familienkassen und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die Dolmetscher-Hotline. Im Einzelfall kann eine Beauftragung auch aus den Teams für berufliche Rehabilitation und Teilhabe erfolgen. Mit der Dolmetscher-Hotline müssen sowohl ad-hoc-Bedarfe als auch eine terminierte Inanspruchnahme von Dolmetscherdienstleistungen abgedeckt werden.
Leistungsgegenstand und Dauer:
Es wird ein Vertrag über die Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen (Dolmetscher-Hotline) geschlossen.
Die Leistung wird in 4 Losen vergeben:
Los 2
Georgisch
Russisch
Ukrainisch
Rechtskreis SGB II - Telefondolmetschen, teilw. terminiert
Nürnberg bzw. Bundesweit
Zielsetzung:
Die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen, die Sozial- und Beratungsleistungen sowie Familienleistungen der Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist hoch und wird künftig weiter steigen. Ausschlaggebend dafür sind die hohe Zuwanderung von Migrantinnen und Migranten aus EU-Mit-gliedstaaten, anderweitige Migration aus Drittstaaten und die Zuwanderung von Flüchtlingen.
Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren sollen so früh wie möglich bei der Geltendmachung von Sozial- und Familienleistungen, bei der beruflichen Orientierung und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Zur ergänzenden Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Hotline per Telefon zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Beschäftigten der Dienststellen im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, auch für diese eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen. Mit der Dolmetscher-Hotline können auch die Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne oder mit nur unzureichenden Deutschkenntnissen aufgenommen werden. Die Dolmetscherdienstleistungen müssen grundsätzlich während der Geschäftszeiten der Dienststellen zur Verfügung stehen, da eine Steuerung des Kundenzustroms nur bedingt möglich ist. Bedarfstragende Organisationseinheiten sind im Wesentlichen die Eingangszonen, Berufsberatung vor und im Erwerbsleben, die Vermittlungsbereiche und die Leistungsgewährung der Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen. Darüber hinaus nutzen die Service-Center und der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit, die Kundeneingangsbereiche der Familienkassen und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die Dolmetscher-Hotline. Im Einzelfall kann eine Beauftragung auch aus den Teams für berufliche Rehabilitation und Teilhabe erfolgen. Mit der Dolmetscher-Hotline müssen sowohl ad-hoc-Bedarfe als auch eine terminierte Inanspruchnahme von Dolmetscherdienstleistungen abgedeckt werden.
Leistungsgegenstand und Dauer:
Es wird ein Vertrag über die Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen (Dolmetscher-Hotline) geschlossen.
Die Leistung wird in 4 Losen vergeben:
Los 3
Albanisch
Bosnisch+Kroatisch+Serbisch
Bulgarisch
Englisch
Französisch
Griechisch
Italienisch
Mazedonisch
Polnisch
Portugiesisch
Rumänisch
Slowakisch
Spanisch
Tschechisch
Ungarisch
Filipino (Tagalog)
Hindi
Indonesisch
Kurdisch-Kurmandschi
Kurdisch-Sorani
Pandschabisch
Paschtu
Somali
Tigrinya
Türkisch
Urdu
Vietnamesisch.
Rechtskreis SGB III - Telefondolmetschen, opt.: terminiertes Videodolmetschen
Nürnberg bzw. Bundesweit
Zielsetzung:
Die Zahl der Kundinnen und Kunden ohne bzw. mit nur geringen Deutschkenntnissen, die Sozial- und Beratungsleistungen sowie Familienleistungen der Dienststellen der BA und der gemeinsamen Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist hoch und wird künftig weiter steigen. Ausschlaggebend dafür sind die hohe Zuwanderung von Migrantinnen und Migranten aus EU-Mit-gliedstaaten, anderweitige Migration aus Drittstaaten und die Zuwanderung von Flüchtlingen.
Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren sollen so früh wie möglich bei der Geltendmachung von Sozial- und Familienleistungen, bei der beruflichen Orientierung und bei der Arbeitsmarktintegration unterstützt werden. Zur ergänzenden Kommunikationsunterstützung für Beratungsgespräche mit diesem Personenkreis soll für die Beschäftigten der BA sowie der gemeinsamen Einrichtungen eine Dolmetscher-Hotline per Telefon zur Verfügung stehen. Ziel ist es, die Beschäftigten der Dienststellen im Umgang mit Kundinnen und Kunden mit Sprachbarrieren zu unterstützen und ihnen zu ermöglichen, auch für diese eine qualitativ hochwertige Dienstleistung zu erbringen. Mit der Dolmetscher-Hotline können auch die Anliegen von Kundinnen und Kunden ohne oder mit nur unzureichenden Deutschkenntnissen aufgenommen werden. Die Dolmetscherdienstleistungen müssen grundsätzlich während der Geschäftszeiten der Dienststellen zur Verfügung stehen, da eine Steuerung des Kundenzustroms nur bedingt möglich ist. Bedarfstragende Organisationseinheiten sind im Wesentlichen die Eingangszonen, Berufsberatung vor und im Erwerbsleben, die Vermittlungsbereiche und die Leistungsgewährung der Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen. Darüber hinaus nutzen die Service-Center und der Arbeitgeber-Service der Agenturen für Arbeit, die Kundeneingangsbereiche der Familienkassen und die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung die Dolmetscher-Hotline. Im Einzelfall kann eine Beauftragung auch aus den Teams für berufliche Rehabilitation und Teilhabe erfolgen. Mit der Dolmetscher-Hotline müssen sowohl ad-hoc-Bedarfe als auch eine terminierte Inanspruchnahme von Dolmetscherdienstleistungen abgedeckt werden.
Leistungsgegenstand und Dauer:
Es wird ein Vertrag über die Erbringung von Dolmetscherdienstleistungen (Dolmetscher-Hotline) geschlossen.
Die Leistung wird in 4 Losen vergeben:
Los 4
Arabisch
Dari
Farsi/Persisch
Georgisch, Russisch, Ukrainisch
Albanisch
Bosnisch+Kroatisch+Serbisch
Bulgarisch
Englisch, Französisch
Griechisch, Italienisch, Mazedonisch
Polnisch
Portugiesisch, Spanisch
Rumänisch, Slowakisch, Tschechisch
Ungarisch
Filipino (Tagalog)
Hindi
Indonesisch
Kurdisch-Kurmandschi
Kurdisch-Sorani
Pandschabisch
Paschtu
Somali
Tigrinya
Türkisch
Urdu
Vietnamesisch
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
entfällt
entfällt
Vorhandensein ausreichender Berufserfahrung; nachgewiesen durch Vorlage einer geeigneten Referenz in Form einer Eigenerklärung zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Fragebogen zur Eignungsprüfung) und Eigenerklärung und Nachweis zur Eignung mittels Referenz (Vordruck D.9) pro Los.
Zum Nachweis der Eignung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft wird in diesem Vergabeverfahren eine Referenz pro Los über vergleichbare Leistungen benötigt, die innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung erbracht wurde. Es können vom Bieter auch mehrere Referenzen vorgelegt werden, die innerhalb eines Zeitraumes von mindestens 24 Monaten die Gesamtheit der geforderten Anzahl der monatlich geführten Einzelgespräche in der Summe belegen.
Die Verwendung einer identischen Referenz für mehrere Lose ist grundsätzlich möglich. Bei Angeboten für mehrere Lose muss jedoch das geforderte sprachbasierte Gesamtvolumen (Anzahl Gespräche und Anzahl Minuten) pro Los erfüllt sein.
Leistungsart /-gegenstand:
Los 1: (mind. 2500 Gespräche mit durchschnittlich 15 Minuten)
- Konsekutivdolmetschen via Telefon durch zertifizierte Dolmetscher/innen für hoheitlich-behördliche Tätigkeit des Auftraggebers
- Arabisch, Dari, Farsi/Persisch,
- Dolmetschungen von monatlich durchschnittlich mehr als 2.500 Einzelgesprächen und einem Gesprächsvolumen von monatlich durchschnittlich 37.500 Minuten
Los 2: (3.000 Gespräche mit durchschnittlich 17 Minuten)
- Konsekutivdolmetschen via Telefon durch zertifizierte Dolmetscher/innen für hoheitlich-behördliche Tätigkeit des Auftraggebers
- Georgisch, Russisch, Ukrainisch,
- Dolmetschungen von monatlich durchschnittlich mehr als 3.000 Einzelgesprächen und einem Gesprächsvolumen von monatlich durchschnittlich 51.000 Minuten
Los 3: (1.800 Gespräche mit durchschnittlich 15 Minuten)
- Konsekutivdolmetschen via Telefon durch zertifizierte Dolmetscher/innen für hoheitlich-behördliche Tätigkeit des Auftraggebers
- Bereitstellung von unterschiedlichen Fremdsprachen (inkl. Bulgarisch, Kurdisch-Kurmandschi, Rumänisch, Türkisch)
- Dolmetschungen von monatlich durchschnittlich mehr als 1.800 Einzelgesprächen und einem Gesprächsvolumen von monatlich durchschnittlich 27.000 Minuten
Los 4: (700 Gespräche mit durchschnittlich 17 Minuten)
- Konsekutivdolmetschen via Telefon und Video durch zertifizierte Dolmetscher/innen für hoheit-lich-behördliche Tätigkeit des Auftraggebers
- Bereitstellung von unterschiedlichen Fremdsprachen (inkl. Arabisch, Farsi/Persisch, Russisch, Ukrainisch, Rumänisch, Bulgarisch, Portugiesisch, Spanisch)
- Dolmetschungen von monatlich durchschnittlich mehr als 700 Einzelgesprächen und einem Gesprächsvolumen von monatlich durchschnittlich 11.900 Minuten
Leistungszeitraum /-dauer:
- Leistungszeitraum von mindestens 24 Monaten, innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Tag der Angebotsaufforderung
- Verfügbarkeit der Dolmetscher/innen in einem 10-stündigen Servicezeitrahmen pro Tag (vergleichbar Montag bis Freitag 8-18 Uhr)
- Verfügbarkeit der Dolmetscher/innen innerhalb von 90 Sekunden für unmittelbare Bedarfe.
- Erklärung zur Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen
(Vordruck
C.1)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem sind mit dem Angebot folgende Vordrucke
einzureichen:
D.7: Erklärung zu zwingenden Ausschlussgründen
D.8: Erklärung zu fakultativen Ausschlussgründen
Erklärung bzgl. Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 2022/576
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 228-9499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich bei der zuvor genannten Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Regensburger Str. 104
Ort: Nürnberg
Postleitzahl: 90478
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911-179-4502
Fax: +49 911-179-908051
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de