Digitalisierungskonzept für die Münchner Wohnen - geb Referenznummer der Bekanntmachung: SP-D-Digitalisierung-geb
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-55114-0
Fax: +49 89-55114-315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierungskonzept für die Münchner Wohnen - geb
Die beiden Ursprungsorganisationen GWG München und GEWOFAG haben jeweils bereits existierende Digitalisierungsstrategien und -organisationen, die im Rahmen der Ist-Analyse in die Erstellung des Digitalisierungskonzepts für die Münchner Wohnen einfließen soll.
München
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden vom Auftragnehmer Beratungs- und Projektunterstützungsleistungen für die Erstellung eines Digitalisierungskonzepts für die Münchner Wohnen und eines Zielbilds für den Aufbau einer strategischen Beratung gefordert. Zusätzlich zu jeder unten aufgeführten Tätigkeit sind die Ergebnisse der einzelnen Abschnitte zu dokumentieren und dem Auftraggeber mit jedem Abschluss auszuhändigen.
Die Aufwandsschätzung beläuft sich auf 140.200,00,- Euro netto in zwei Jahren. Es ist von einem Mindestabruf von 50.000,- und einem Maximalabruf bis 300.000,- Euro auszugehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierungskonzept für die Münchner Wohnen
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89-2176-22411
Fax: +49 89-2176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertrage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift: Heimeranstr. 31
Ort: München
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Telefon: +49 89-55114-0
Fax: +49 89-55114-315