Beförderung im Schülerverkehr Referenznummer der Bekanntmachung: 006699/22-SV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stadtplatz 48
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8251902561
Fax: +49 825190250561
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aichach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderung im Schülerverkehr
Leistungen der öffentlichen Personenbeförderung im freigestellten Schülerverkehr sowie des weiteren in freiwilliger Schülerbeförderung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Beförderung umfasst ca. 105 Schüler mit gesetzlichem Beförderungsanspruch. Die Leistung ist mit Solobussen mit Kapazitäten für mindestens 59 Sitzplätze und 20 Stehplätze, im Nachmittagseinsatz auch mit Kleinbussen durchzuführen (d.h. mindestens 18 Fahrgastsitzplätze; Fahrzeugmaße kleiner als Solobus). Soweit die Schülerzahlen auf einer Tour es zulassen, dürfen kleinere Fahrzeuge eingesetzt werden. Entgolten wird immer der angebotenen Besetzt-km-Preis.Die Berechnungen der Busse erfolgen für 185 Schultagen pro Schuljahr Montag bis Donnerstag. An den Freitagen entfallen die Nachmittagsfahrten, daher werden 148 Freitage im Schuljahr gezählt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hollenbach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86568
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: c/o Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 821762411
Fax: +49 821762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.