Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-System Referenznummer der Bekanntmachung: M/HSB1/LT622/9911-BAU7.2_KD
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 811 272 995
Postanschrift: Werner-Heisenberg-Weg 39
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Telefon: +49 1715398218
Fax: +49 8960044013
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-System
Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Das Mikromobilitäts-Sharing-System soll aus den folgenden Teilen bestehen:
• Fahrzeuge: Ein Mix von Fahrzeugen mit eigenem Branding,
• Ladeinfrastruktur & Mobilitätsstationen: Hardwareunabhängig mit einem durchdachten Lade- und Energiemanagement,
• Software: Moderne Nutzer-App und Betriebssoftware für die Verwaltung von Fahrzeugen,
• Daten: Grundlage für die Datenerfassung zu Forschungs- und Versicherungszwecken,
• Dienstleistungen: Infrastrukturservice von der Installation und Wartung der Ladeinfrastruktur bis zum Fuhrparkmanagement.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
Auftragsgegenstand ist der Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-Systems. Ein Mikromobilitäts- Sharing-System muss auf dem Campus aufgebaut werden, um neue Mobilitätsdienste zu testen und Erkenntnisse über eine Sharing-Kultur durch innovative Technologien und Betriebskonzepte zu ermöglichen. Das Mikromobilitäts-Sharing-System der UniBw wird die systematische Erforschung von verschiedenen Randbedingungen und ihren Auswirkungen ermöglichen. Durch detaillierte Datenerhebungen kann die Nutzung des Sharing-Systems genau untersucht werden.
Das Mikromobilitäts-Sharing-System soll aus den folgenden Teilen bestehen:
• Fahrzeuge: Ein Mix von Fahrzeugen mit eigenem Branding,
• Ladeinfrastruktur & Mobilitätsstationen: Hardwareunabhängig mit einem durchdachten Lade- und Energiemanagement,
• Software: Moderne Nutzer-App und Betriebssoftware für die Verwaltung von Fahrzeugen,
• Daten: Grundlage für die Datenerfassung zu Forschungs- und Versicherungszwecken,
• Dienstleistungen: Infrastru...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau und Betrieb eines Mikromobilitäts-Sharing-System
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmachtmittels einer Bietergemeinschaft...
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.