Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-L für die Gemeinde Pommersfelden Referenznummer der Bekanntmachung: TSF-L Pommersfelden-Steppach
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pommersfelden
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96178
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-L für die Gemeinde Pommersfelden
Lieferung eines Feuerwehrfahrzeugs TSF-L nach der Baubeschreibung des StMI Bayern für die Gemeinde Pommersfelden - Feuerwehr Steppach
Los 1 - Fahrgestell und Aufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung eines Fahrgestells mit Aufbau zum TSF-L nach Baubeschriebung des StMI Bayern.
Los 2 - Rollcontainer
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung div. Rollcontainer zur Nutzung mit dem hier beschriebenen TSF-L
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mindestens drei Referenzen an deutsche Feuerwehren in den letzten 12 Monaten (oder gleichwertige Fahrzeuge)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.