Druck- und Kopierpapier 2023/2024 Referenznummer der Bekanntmachung: 2023NSH000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Sophienstr. 6
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Schaller, Nicole
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck- und Kopierpapier 2023/2024
Das Bayerische Landesamt für Steuern vergibt einen Auftrag über die Lieferung von Druck- und Kopierpapier.
Es werden vier verschiedene Papiersorten benötigt, die bayernweit an verschiedene Behörden/untergeordnete Dienststellen auf Abruf in Teilmengen auszuliefern sind.
Für die verschiedenen Papiersorten werden vier Lose gebildet.
Beschafft werden
- 90.000.000 Blatt 70er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 1)
- 24.000.000 Blatt 80er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 2)
- 7.900.000 Blatt 100er Weiße, Recyclingpapier, DIN A4, ungelocht (Los 3)
- 11.500.000 Blatt TCF-Papier, DIN A4, ungelocht (Los 4)
Ein erster Abruf von Teilmengen ist für August 2023 vorgesehen.
Weitere Details wie z.B. zu den Lieferanschriften, den jeweiligen Liefermengen sind während der laufenden Ausschreibung den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Schmalbahn, holzfrei weiß, chlorfrei gebleicht (Blauer Engel oder vergleichbares europäisches Umweltzeichen),
100 % Altpapier, Laser- und Inkjeteignung,
Grammatur: 80 g/qm (DIN EN ISO 536) gem. DIN 19307 bzw. DIN EN 12281,
Dicke: 102 µm (DIN EN 20534),
Opazität: > 95% (ISO 2471).
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 80er Weiße
Schmalbahn, holzfrei weiß, chlorfrei gebleicht (Blauer Engel oder oder vergleichbares europäisches Umweltzeichen),
100 % Altpapier, Laser- und Inkjeteignung,
Grammatur: 80 g/qm (DIN EN ISO 536)
Dicke: 100 µm (DIN EN 20534)
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)
Schmalbahn, holzfrei weiß, chlorfrei gebleicht
Zertifikate: ISO 9001, ISO 14001, Blauer Engel, FSC, EU-Ecolabel oder vergleichbares europäisches Umweltzeichen,
100 % Altpapier, Laser- und Inkjeteignung,
Grammatur: 80 g/qm (DIN EN ISO 536)
Dicke: >94 µm (DIN EN 20534)
Opazität: > 92% (ISO 2471)
CIE-Weiße (ISO 11475): 135%
TCF-Papier DIN A4, ungelocht
80 g/qm, Schmalbahn, holzfrei weiß, 100 % chlorfrei gebleicht.
TCF oder ein anderes europäisches Gütezeichen, das gleichwertige Anforderungen an die Leistung stellt.
Weiße: 110 (ISO 2470) - CIE-Wert von 161 (gem. ISO 11475)
Dicke: 106 µm (ISO 534)
Opazität: min 91% (ISO 2471)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 70er Weiße
Ort: Niederwürschnitz
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 80er Weiße
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Recyclingpapier DIN A4, ungelocht, 100er Weiße (ISO 2470)
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
TCF-Papier DIN A4, ungelocht
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Der Angebots- bzw. Auftragswert wird aus Datenschutzgründen nicht angezeigt (Hinweis dazu auch auf § 39 Abs. 6 VgV).
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.