Staatliches berufliches Schulzentrum Haßfurt; Ersatzneubau Bauteil B; Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9 Referenznummer der Bekanntmachung: 621.24.8/009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Herrenhof 1
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Frau Kristina Weber
E-Mail:
Telefon: +49 9521/27-269
Fax: +49 9521/27-363
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hassberge.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.hassberge.de/landratsamt-hassberge/ausschreibungen.html
Abschnitt II: Gegenstand
Staatliches berufliches Schulzentrum Haßfurt; Ersatzneubau Bauteil B; Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9
Ersatzneubau des Bauteils B der Heinrich-Thein-Schule in Haßfurt (staatliches berufliches Schulzentrum), Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9
Haßfurt
Das Landratsamt Haßberge beabsichtigt einen Ersatzneubau des Bauteils B der Heinrich-Thein-Schule in Haßfurt im Nachgang der Generalsanierung. Dabei handelt es sich um eine Berufsschule, wobei in dem gegenständlichen Ersatzneubau vornehmlich Metall- und Holzverarbeitung verortet ist. Die Heinrich-Thein-Schule in Haßfurt liegt in zentraler Lage in Haßfurt am Main und besteht aus mehreren Gebäuden aus den 1960er Jahren.
Die Bestandsgebäude, bestehend aus den Schulgebäuden A und C, einem Werkstattgebäude im Bauteil B, dem Verwaltungsgebäude in Bauteil E sowie einer Cafeteria und einer Aula wurden in den letzten Jahren mit Ausnahme des Bauteils B bereits generalsaniert. Aktuell läuft der letzte Sanierungsabschnitt.
Das Bauteil B soll nun in einem weiteren Bauabschnitt rückgebaut und durch einen Neubau ersetzt werden, der Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist. In diesem Ersatzneubau soll der zusätzliche Flächenbedarf untergebracht werden, der eine förderfähige Hauptnutzfläche von ca. 2.100 m2 umfasst. Die Baumaßnahme muss während des laufenden Betriebes der Bestandsgebäude erfolgen. Die Kosten werden aktuell auf ca. 16,2 Mio. Euro brutto geschätzt.
Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1 bis 9 , wobei eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Staatliches berufliches Schulzentrum Haßfurt, Ersatzneubau Bauteil B - Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift: Adam-Opel-Str. 7
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 95216960
Fax: +49 9521696100
Internet-Adresse: https://www.baurconsult.com/de/start
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind.
Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.aumass.de
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemein-schaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in I.3) genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten. Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht
erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden.
Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, so dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 8 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gem. GWB § 160 ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, sofern:
— etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs.3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
— ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland