Lieferung von vier Kommunalfahrzeugen für die Gemeinde Karlsfeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 7
Ort: Karlsfeld
NUTS-Code: DE217 Dachau
Postleitzahl: 85757
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH
E-Mail:
Telefon: +49 385/3031277
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.karlsfeld.de/startseite-gemeinde
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von vier Kommunalfahrzeugen für die Gemeinde Karlsfeld
Lieferung von vier Kommunalfahrzeugen für die Gemeinde Karlsfeld: Kompaktkehrsaugmaschine; Multifunktionaler Geräteträger mit Dreiseitenkipper; LKW Dreiseitenkipper mit Ladekran und Winterdienstausstattung; Radlader
Kompaktkehrsaugmaschine
Kompaktkehrsaugmaschine mit Verbrennungsmotor, zulässiges Gesamtgewicht ca. 10 t mit 5 Kubikmeter Kehrgutbehältervolumen Gemeinde Karlsfeld im Landkreis Dachau, Bayern
Lieferung hat spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Multifunktionaler Geräteträger mit Dreiseitenkipper
Multifunktionaler Geräteträger mit Kipper zulässiges Gesamtgewicht >= 6,5 t
Gemeinde Karlsfeld, Landkreis Dachau, Bayern
Lieferung hat spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
LKW Dreiseitenkipper mit Ladekran und Winterdienstausstattung
LKW Dreiseitenkipper mit Ladekran hinter dem Fahrerhaus und Winterdienstausstattung, zul. Gesamtmasse zwischen 15 und 16t
Gemeinde Karlsfeld, Landkreis Dachau, Bayern
Lieferung hat spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Radlader
Radlader Betriebsgewicht/ Einsatzgewicht zwischen 8.000 und 9.000 kg
Gemeinde Karlsfeld, Landkreis Dachau, Bayern
Lieferung hat spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von einer Kompaktkehrsaugmaschine
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kirchheim-Heimstetten
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Gersthofen
NUTS-Code: DE276 Augsburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“),
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“)
— Eigenerklärung zu gewerblichen Schutzrechten (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
--- Eigenerklärung zu KMU (gemäß Formblatt „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“);
— Erklärung der Bietergemeinschaft, sofern einschlägig(gemäß Formblatt „Erklärung der Bietergemeinschaft“) — weitere Unterlagen gemäß Ziffer 11 bis 13 der Bewerbungsbedingungen, sofern einschlägig.
Um in diesem Vergabeverfahren Bieterfragen stellen, deren Beantwortungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform Subreport Elvis unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benötigt.
Auskünfte werden ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem Subreport Elvis gegenüber allen Bietern erteilt.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs.1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).