Lieferung eines LKW-Kipper mit Ladekran
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 83125256023
Fax: +49 83125256015
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines LKW-Kipper mit Ladekran
Produktvorgabe: LKW mit Kugelmann Kommunal-Hydraulikanlage FHY-LS, 3-Seitenkipper mit Wechselsystem und Ladekran Palfinger PK 18502-SH
Kempten (Allgäu)
LKW-Kipper 6x4-4
Turbo-Diesel Euro 6
Leistung:ca. 324 kW (440 PS)
Zulassung Fahrzeug Klasse N3G
Kommunalorange (RAL 2011)
Hydraulikanlage
Hersteller: Kugelmann
Mehrkreis-Fahrzeughydraulik FHY-LS für Verstellpumpen
3-Seitenkipper Wechselsystem
Ladekran
Hersteller: Palfinger
PK 18502-SH
Näheres siehe Leistungsbeschreibung.
Einweisung der Fahrer und des Werkstattpersonals
UVV Vorschriften und sämtliche derzeit gültige Normen für kompl. Lieferumfang müssen gewährleistet und dokumentiert sein
Lieferung baldmöglichst nach Auftragserhalt. Der Termin ist vom Bieter im Angebot anzugeben.
Angebote sind möglich für ein Neu- und/oder Vorführfahrzeug.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Ursulasrieder-Straße 24-27
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Postanschrift: Kronenstraße 8
Ort: Kempten (Allgäu)
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 83125256015
Fax: +49 83125256023
Internet-Adresse: www.kempten.de