Vertrag über die Durchführung von verhaltensbezogenen BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention bei Firmenkunden der AOK Bayern nach § 20b SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 23-174
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 144-460564)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag über die Durchführung von verhaltensbezogenen BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention bei Firmenkunden der AOK Bayern nach § 20b SGB V
Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind aus-schließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag, Workshop und Trainingsmaßnahme im oben genannten Präventionsprinzip. Ausge-schlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen. Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen.
Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Suchtprävention im Betrieb haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maß-nahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, allgemein zum Thema Sucht zu sensibilisieren und aufzuzeigen, welche unterschiedlichen stoffgebundenen und stoffungebundenen Süchte es gibt und welche Auswirkungen sie im beruflichen Kontext auf die individuelle Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Arbeitssicherheit und-qualität haben. Aufgrund des hohen Verbreitungsgrads wird dabei ein Schwerpunkt auf den Konsum von Alkohol und Nikotin gesetzt. Die Maßnahmen hierzu sollen für einen verantwortlichen Konsum von Alkohol sensibilisieren und das Nichtrauchen fördern. Hierzu werden Vorträge, Workshops und Trainingsmaßnahmen durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen