Inhouse-Vergabe der Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr nach dem PBefG im Stadtverkehr Freising
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift: Thierschstraße 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921033-265
Fax: +49 8921033-282
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mvv-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Inhouse-Vergabe der Personenbeförderungsleistungen im Linienverkehr nach dem PBefG im Stadtverkehr Freising
Stadtverkehr Freising auf den im Nahverkehrsplan ausgewiesenen Linien und Bedienungsgebieten, vgl. https://www.freising.de/leben-wohnen/mobilitaet-verkehrswende/oeffentlicher-nahverkehr#c3055
Die Große Kreisstadt Freising ist kraft Verordnung des Landkreises Freising als Aufgabenträger und zuständige Behörde für den ÖPNV innerhalb des Stadtgebiets zuständig. Sie nimmt diese Aufgabe bereits seit vielen Jahren über ihr eigenes Verkehrsunternehmen, die Freisinger Stadtwerke Parkhaus und Verkehrs-GmbH (PVG) wahr. In einem Jahr soll der öffentliche Dienstleistungsauftrag (öDA) der Stadt Freising über die Bedienung des Stadtverkehrs mit einer Verpflichtung zur Betriebsaufnahme ab dem 14.12.2025 an die PVG erteilt werden. Gegenstand des öDAs soll die Erbringung von Personenbeförderungsdiensten mit Kfz gemäß den §§ 42, 43 und 44 PBefG sein. Er wird die folgenden Linien und die von diesen Linien erfassten Bedienungsgebiete für § 44er Verkehre im Stadtgebiet Freising als unteilbare Gesamtleistung erfassen:
620: Freising (S) - Kammergasse - Heiliggeistgasse - Marienplatz - Freising (S)
630: Freising, P+R-Platz (S) (R) - Klinikum Ost - Waldfriedhof - R+R-Platz (S)(R)
633: Freising, Gutenbergstraße - Freising (S) - Marzling
634: Freising, P+R-Platz (S)(R) - Kirche St. Lantpert - Gewerbegebiet - Attaching
636: Freising (S) - Weihenstephan - Fraunhofer-Institut / Hittostraße
637: Freising (S) - Dürnast - Hohenbachern und zurück
638: Freising (S)(R) - Weihenstephan - Forstzentrum - Freising (S)(R)
639: Freising (S) - AOK - Berufsschule - Lange Point - Freising (S)
640: Freising (S)(R) - Berufsschule - Kleine Wies - Klinikum Ost - Freising (S)(R)
641: Freising (S)(R) - Prinz-Ludwig-Straße - Waldfriedhof - Klinikum Ost - Freising (S)(R)
642: Freising (S)(R) - Klinikum Ost - Asamstraße - Landratsamt - Freising (S)(R)
643: P+R-Platz (S)(R) - Schwabenau - Kepserstraße - Kirche St. Lantpert - P+R-Platz (S)(R)
645: P+R-Platz (S)(R) - Realschule Gute Änger - Schwimmbad - P+R-Platz (S)(R)
650: Freising (S)(R) - Klinikum Ost - Kleine Wies - Berufsschule - Freising (S)(R)
651: Freising (S)(R) - Landshuter Str. - Waldfriedhof - Prinz-Ludwig-Str. - Freising (S)(R)
652: Freising (S)(R) - Landratsamt - Asamstraße - Klinikum Ost - Freising (S)(R)
653 P+R-Platz (S)(R) - Kirche St. Lantpert - Kepserstraße - Schwabenau - P+R-Platz (S)(R)
654: P+R-Platz (S)(R) - Schwimmbad - Epiphanias Zentrum - Schwimmbad - P+R-Platz (S)(R)
655: P+R-Platz (S)(R) - Schwimmbad - Realschule Gute Änger - Schwimmbad - P+R-Platz (S)(R)
Der öDA wird insgesamt ca. 1.509.500 Nwkm pro Jahr umfassen.
Der Betreiber muss den jeweils aktuellen Verbundtarif einschließlich des DeutschlandTickets anwenden bzw. anerkennen.
Alle Fahrzeuge müssen barrierefrei (Niederflurfahrzeuge) sein. Über die Anforderungen des SaubFahrBeschG hinaus, müssen alle Busse der Klasse M3, mit Ausnahme der Busse für den Schülerverkehr, lokal emissionsfrei sein. Eine Übererfüllung der aufgeführten Quoten ist ausdrücklich erwünscht. Der Betreiber hat die dafür erforderliche Ladeinfrastruktur aufzubauen und bereitzustellen.
Weitergehende, für die Antragstellung im personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren verbindliche Mindestanforderungen an die Verkehrsbedienung, insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zur Bedienungshäufigkeit und zum Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne und zur Barrierefreiheit sowie zu den Anforderungen zur Anwendung verbundener Beförderungstarife und Beförderungsbedingungen werden im Nahverkehrsplan beschrieben (https://www.freisinger-stadtwerke.de/de/Stadtbus-Parkhaeuser/Stadtbus/Der-Stadtbus-fuer-Freising/01-Fortschreibung-Nahverkehrsplan-Juli-2022.pdf).
Der Betreiber muss einen bedeutenden Teil des Gesamtwerts des öDAs selbst erbringen; darüber hinaus wird er Fahrleistungen an Subunternehmer im Wettbewerb vergeben dürfen.
Der öDA wird Regelungen enthalten, die im öffentlichen Verkehrsinteresse eine Anpassung seiner Inhalte an die öffentlichen Verkehrsbedürfnisse ermöglichen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Hinweis zur Verfahrensart:
Es wird darauf hingewiesen, dass rechtliche Grundlage für die hier angekündigte Inhouse-Vergabe an den internen Betreiber nicht Art. 5 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007, sondern Art. 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 Abs. 1 GWB ist. Das vorliegende EU-Musterformular lässt jedoch keine entsprechende standardisierte Ausfüllmöglichkeit zu.
2. Informationen zum Verfahren
Die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Abs. 1 S. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in Verbindung mit § 108 GWB unterliegt der Nachprüfung nach Teil 4 Kapitel 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zuständig für das Nachprüfungsverfahren ist die Vergabekammer Südbayern, Geschäftsstelle
Telefon +49 89 2176-2411
Telefax +49 89 2176-2847
Ein Nachprüfungsantrag muss schriftlich eingereicht und unverzüglich begründet werden. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 160 Abs. 2 GWB).
3. Informationen zum personenbeförderungsrechtlichen Genehmigungsverfahren und zur Möglichkeit der Beantragung eines eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrages:
Für die von dieser Bekanntmachung erfassten Verkehrsdienste kann gemäß § 12 Abs. 6 PBefG innerhalb einer Frist von 3 Monaten (Ausschlussfrist) ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung im TED ein eigenwirtschaftlicher Genehmigungsantrag gestellt werden. Eine Definition, welche Voraussetzungen eine Verkehrsleistung aufweisen muss, damit sie als eigenwirtschaftlich gilt, findet sich in § 8 Abs. 4 PBefG.
Die Stadt Freising wird zur Finanzierung der hiesigen Verkehrsdienste keine Allgemeine Vorschrift erlassen; es wird jedoch auf die Allgemeinverfügung (Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007) des Landkreises Freising über die Festsetzung des MVV-Gemeinschaftstarifs zum 01.01.2023 als Höchsttarif hingewiesen, die möglicherweise über den 31.12.2023 verlängert wird.
Der Antrag auf Erteilung von eigenwirtschaftlichen Liniengenehmigungen ist nicht bei der Stadt Freising, sondern bei der Genehmigungsbehörde im Sinne des PBefG zu stellen. Genehmigungsbehörde ist die Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 23.2 - Personenbeförderung, Telefon +49 (0)89 2176-3219, Fax +49 (0)89 2176-403219, .
Eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge, die erst nach Ablauf der oben genannten Ausschlussfrist bei der Genehmigungsbehörde eingehen, können versagt werden. Genehmigungsanträge, die nicht die in der vorliegenden Vorabbekanntmachung beschriebenen wesentlichen Anforderungen an die ausreichende Verkehrsbedienung erfüllen oder sich nur auf Teilleistungen dieser Veröffentlichung beziehen, können nach § 13 Abs. 2a PBefG versagt werden.
4. Änderung und/oder Berichtigung dieser Vorabbekanntmachung
Sollten sich die dieser Vorabinformation zugrundeliegenden Informationen wesentlich ändern, so wird so schnell wie möglich eine Berichtigung veröffentlicht.