Erweiterung Grundschule Schäftlarn und Neubau Turnhalle Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Starnberger Straße 50
Ort: Hohenschäftlarn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82069
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 81789303-0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schaeftlarn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Grundschule Schäftlarn und Neubau Turnhalle
Die Gemeinde Schäftlarn beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule und den Ersatzneubau der Turnhalle in Schäftlarn. Die Schule soll um eine Mittagsbetreuung sowie um den Ersatzneubau der Turnhalle als 1 ½-fach-Turnhalle erweitert werden. Ein Umbau des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen. Es sollen stufenweise die LPH 1-9 gem. HOAI § 34, die Planung des Abbruchs des Bestandsgebäudes, der Brandschutznachweis sowie als Besondere Leistung die Planung von Stützwänden beauftragt werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Schäftlarn im Isartal beabsichtigt die Erweiterung der Grundschule um eine Mittagsbetreuung und den Ersatzneubau der Turnhalle als 1 ½-fach-Turnhalle. Ein Bebauungsplan für die Fläche des Vorhabens befindet sich derzeit in Aufstellung.
Die Erweiterungsfläche für die Mittagsbetreuung beträgt ca. 500 bis 600 m² Nutzfläche. Die Nebenraumfläche der Turnhalle beträgt ca. 250 bis 350 m² Nutzfläche. Ein Umbau des Bestandsgebäudes ist nicht vorgesehen.
Eine Machbarkeitsstudie für das Vorhaben liegt vor. Diese sieht einen in den Hang gebauten Baukörper vor. Die Sporthalle soll ein im Schulbetrieb begehbares und begrüntes Dach erhalten. Für die oberirdischen Geschosse wird derzeit eine Holzbauweise als zielführend gesehen, ist jedoch keine zwingende Vorgabe. Es soll möglichst ein „Low Tech“ Standard realisiert werden.
Die Baufläche ist beengt. Die Abbruchplanung für den Abbruch des im Baufenster befindlichen, jetzigen Turnhallengebäudes ist vom beauftragten Planer zu leisten.
Ergänzend zum Gebäude sind Stützwände in den Freianlagen als Teil des Auftrages zu planen. Auch der Brandschutznachweis soll vom beauftragten Architekten erstellt werden.
Das Vorhaben soll mit öffentlichen Mitteln, insbesondere FAG-Fördermitteln des Freistaats Bayern gefördert werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbereitet, dass:
— Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt,
— Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Kriterien sind:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen, Gewichtung 10 von 100 Punkten
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
2. Durchschnittliche Anzahl der Architekten / Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Gewichtung 10 von 100 Punkten
3. Darstellung von vergleichbaren Referenzprojekten mit Angaben zu: Bezeichnung des Referenzprojekts, Auftraggeber, öffentlich oder privat, Ansprechpartner des Auftraggebers mit aktueller Telefonnummer, namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer, Beauftragte und erbrachte Leistungen/ Angabe der erbrachten Leistungsphasen, Einsatz, Umfang von Leistungen von Subunternehmen oder freien Mitarbeitern, die nicht vom Bewerber erbracht wurden, Baubeginn (Tag, Monat und Jahr), Fertigstellung (Tag, Monat und Jahr).
zwei Referenzprojekte, zu erreichen sind 80 von 100 Punkten (40 pro Referenz) , Mindestanforderung an die Referenzprojekte:
Baulich fertiggestellter Neubau, mind. LPH 2-8 gem. § 34 HOAI geplant, mit
Baubeginn nach 01.01.2018.
Differenziert gewertet werden:
— LPH 2-8 HOAI § 34 selbst (nicht durch Nachunternehmer) geleistet und abgeschlossen,
— LPH 6 und 7 bei vergaberechtlicher rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile B und C,
— Bruttokosten für KG 300+400 gem. DIN 276 brutto,
— Honorarzone gem. § 35 HOAI,
— Komplexität des Referenzprojektes d.h. Umfang der unterschiedlichen Funktionsbereiche,
— Aufenthaltsräume mit rechtlichen Anforderungen zur Lüftung.
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl
nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen:
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Leistungsstufe 1, das sind vorliegend die Leistungen der Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 34 HOAI.
Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
Leistungsstufe 2: LPH 3 und 4 HOAI § 34
Leistungsstufe 3: LPH 5, 6 und 7 HOAI § 34
Leistungsstufe 4: LPH 8 und 9 HOAI § 34
— Verlängerung der Leistungs- und Vertragslaufzeit.
— Der Auftraggeber behält sich vor Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
— Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Das Vertragsmuster des Auftraggebers wird verwendet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen bzw. in den Teilnahmeantrag einzutragen.
Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Gefordert werden:
1. Erklärung (im Teilnahmeantrag) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB,
2. Erklärung (im Teilnahmeantrag) über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 § 36 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG,
3. ggf. Erklärung (im Teilnahmeantrag) über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV,
4. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben,
5. Erklärung (im Teilnahmeantrag) des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind un der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachtbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften,
6. ggf. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung Haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen,
7. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG,
8. Erklärung in der ""Anlage zum BMWK-Rundschreiben vom 14.04.2022"".
9. Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Bau Kammergesetz Bayern, Bauvorlageberechtigung für das ausgeschriebene Vorhaben in Bayern — Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind.
Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist,
— Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Es werden Angaben gefordert zu:
— Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR)
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung; Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung dieser Bekanntmachung sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein.
Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden vorgelegt werden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Siehe II.2.9
Siehe III.1.1
Spätestens mit dem Angebot ist im Fall der Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV eine Erklärung mit den im Teilnahmeantrag für diesen Fall geforderten Mindestinhalten abzugeben. Zudem ist mit dem abschließenden Angebot eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen abzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstrasse 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.