Verpflegung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte im Bereich der Stadt Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-036
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Luitpoldstraße 29
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Roedl, Thomas
E-Mail:
Telefon: +49 871/88-1315
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung für städtische Gemeinschaftsunterkünfte im Bereich der Stadt Landshut
Rahmenvertrag für Verpflegung im städtischen Erstversorgungszentrum in der Siemensstraße 15b in 84030 Landshut (Los 1) sowie in der städtischen Wohngemeinschaft für Flüchtlinge in der Klötzlmüllerstraße 140 in 84034 Landshut (Los 2)
städtisches Erstversorgungszentrum in der „Siemensstraße 15b in 84030 Landshut"
Rahmenvertrag für Catering im städtischen Erstversorgungszentrum „Siemensstraße 15b in 84030 Landshut
Eine Verlängerung um jeweils einen Monat ist möglich. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt. Nach gegenwärtigem Stand ist eine Verlängerung bis längstens 30.06.2024 möglich.
städtische Wohngemeinschaft in der „Klötzlmüllerstraße 140“ (Alte BMI) in 84034 Landshut
Rahmenvertrag für Catering in der städtischen Wohngemeinschaft für Flüchtlinge „Klötzlmüllerstraße 140“ (Alte BMI) in 84034 Landshut
Eine Verlängerung um jeweils drei Monate ist möglich. Der Verlängerungswunsch wird dem Vertragspartner mit einer Vorlaufzeit von vier Wochen mitgeteilt. Nach gegenwärtigem Stand ist eine Verlängerung bis längstens 31.12.2025 möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (rechtskräftige Verurteilung oder rechtskräftige Festsetzung einer Geldbuße bezüglich der aufgeführten Tatbestände; ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (ggf. Nachweis zur Heilung nach § 125 GWB).
- Eigenerklärung, dass die in Artikel 5k der Verordnung (EU) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen.
- Erklärung über keinen Verstoß in den letzten zwei Jahren gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisteraus zug geführt hat und insbesondere, dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht:
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungs gesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegeset z oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße
von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
- Ich erkläre/wir erklären, dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung
ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
- Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
- Erklärung über das Masernschutzgesetz
Erklärung über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Umweltschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden
- [Betrag gelöscht] EUR für Schlüsselverlust
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung ist zusätzlich eine Erklärung einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an die Anforderungen angepasst werden wird. Diese Erklärung ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistentenhochzula den
Der Bieter hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, näher bezeichnete geeignete Referenzen über VERGLEICHBARE DIENSTLEISTUNGEN im Bereich der Verpflegungsleistungen (Catering) an Flüchtlings- oder Asylunterkünften (o. ä.) oder in Behörden, in Unternehmen oder an Schulen (i. ä.) zum Inhalt haben. Der Referenzauftrag muss Verpflegungsdienstleistun gen (Catering) von mindestens im Durchschnitt (Durchschnitt über die Gesamtvertraglaufszeit des Referenzauftrags) 50 Personen am Tag mit warmen Speisen (Mittagessen oder warmes Abendessen) zum Inhalt haben.
Der Referenzauftrag darf maximal drei ( - 3 - ) Jahre alt sein. Maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist.). Als MINDESTANFORDERUNG sind DREI geeignete Referenzen anzugeben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/