Rahmenvereinbarung zur Erstellung von PSK Teil 2 Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2023-0028
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rundfunkplatz 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf - Vergabemanagement
E-Mail:
Telefon: +49 89590094912
Fax: +49 89590023469
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von PSK Teil 2
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Produktions- und Sendestudios für den Bayerischen Rundfunk.
Der Bayerische Rundfunk errichtet im Rahmen des BR hoch drei Prozesses auf dem Campus Freimann ein Aktualitätenzentrum (Haus Isar) und ein Wellenhaus (Haus Donau).
Neben den PSKs werden in Haus Isar und Haus Donau weitere Einzelprojekte (z.B. Sendestudios, Hörspielkomplex, TV-Studiokomplex, AV-Bearbeitungsräume, zentrale Broadcasttechnik etc.) geplant und realisiert.
Die PSKs (Produktions- und Sendekomplexe) sind die Studios der Wellen Bayern 2, BR Klassik und PULS, die zur Abwicklung der täglichen Sendestrecken und zur Content Creation für die sozialen Netzwerke, in den einzelnen Wellen genutzt werden. Zu den PSKs gehören die Sendestudios, verschiedene Produktionsräume und die redaktionellen Flächen.
Die neu gebauten PSKs im Haus Isar und Donau lösen die aktuell sich in Betrieb befindenden PSKs im Funkhaus ab und werden in einer modernen MediaIP-Infrastruktur aufgebaut.
Das Ziel dieses Vergabeverfahrens ist die Auswahl eines geeigneten Unternehmens welches folgende Anforderungen erfüllt:
- Ausreichend praktische Erfahrung in der Erstellung von Produktions- und Sendestudios.
- Ausreichend qualifizierte Personalressourcen zur Erbringung der Liefer- und Integrationsleistungen.
Der Auftraggeber beabsichtigt daher, eine Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer abzuschließen.
Bayerischer Rundfunk Floriansmühlstraße 60 80939 München
Die Maximalanzahl an Räumen (Höchstmenge) beträgt:
6 Sendestudio
4 Regie
2 Sendebegleitung
4 Hotroom
4 Studio
4 Sprecherraum
8 S-AV-Suite
8 AV-Suite
2 Podcaststudio
4 Zentrale Komponenten
Zusätzlich (optional) werden 100 Regiestunden für Ingenieursleistungen und 200 Regiestunden für Technikerleistungen ausgeschrieben.
Die Rahmenvereinbarung hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Sie verlängert sich automatisch zwei Mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf kündigt.
Die 24-monatige Grundlaufzeit der Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch zwei mal um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter müssen ihre Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder durch eine Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen (bei Bietergemeinschaft vorzulegen für jedes Mitglied). Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate ab Auftragsbekanntmachung sein.
Die Bieter müssen einen Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung für das Leistungsbild des ausgeschriebenen Auftrages (bei Bietergemeinschaften vorzulegen für jedes Mitglied) durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherung, zumindest in Kopie, erbringen.
- nicht älter als 12 Monate
- Mindestdeckungssummen der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Per-sonen- und Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 10 Mio. Euro (mindestens zweifach maximiert pro Jahr).
- Der Versicherungsschutz muss auch Tätigkeitsschäden umfassen
oder:
Einreichung einer Eigenerklärung, dass im Auftragsfall die bestehenden Deckungssummen und der Umfang des Versicherungsschutzes an die oben aufgeführten Summen angepasst werden.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Zwei vom Bieter durchgeführte, eignungsbezogene Referenzprojekte, bezogen auf "Er-stellung von Produktions- und Sendestudios", in den vergangenen drei Jahren. Verwenden Sie hierzu bitte die "Anlage 10 Referenzangaben".
Das eignungsbezogene Referenzprojekt wird dahingehend geprüft, ob das Referenzprojekt der ausgeschriebenen Leistung nahekommt. Das Referenzprojekt kommt dann der ausgeschriebenen Leistungen nahe, wenn die Referenz in den folgenden Teilbereichen die Mindestanforderungen erfüllt:
Projektvolumen (Auftragsvolumen in Euro): mind. [Betrag gelöscht] EUR netto Auftragswert
Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter: mind. 3 (drei)
Umgesetzte Räume: mind. 2 (zwei) aus den genannten Räumen - Senderegie, Sendestudio, Produktionsregie, AV-Suite, Audio- und Videostudio
Abschnitt IV: Verfahren
Bayerischer Rundfunk
Nur Vertreter des Auftraggebers. Es findet keine öffentliche Submission statt!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (nachstehend kurz: Sanktionsvorschrift), verbietet,
öffentliche Aufträge an natürliche oder juristische Personen (Unternehmen) zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Sanktionsvorschrift aufweisen.
Die Vor-Ort-Besichtigung findet in der Kalenderwoche 36 statt. Die Bieter sind angehal-ten sich mit der ausschreibenden Stelle über den bekannten Kommunikationskanal (Stichwort: Bieterfragen) zwecks Terminvereinbarung in Verbindung zu setzen.
Je Bieter wird ein Termin vereinbart. Folgende Termine stehen zur Verfügung und wer-den nach Verfügbarkeit vergeben:
Montag bis Freitag jeweils von 9 Uhr bis 15 Uhr.
Sämtliche weitere Informationen zu Anfahrt, Regeln usw. werden mit der Terminbestä-tigung an den jeweiligen Bieter versandt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54Y15GQQTMJ
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.