TNW_TWP_Stadt Ingolstadt_Sanierung Technisches Rathaus Ingolstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 55/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Spitalstraße 3
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ingolstadt.de/
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_TWP_Stadt Ingolstadt_Sanierung Technisches Rathaus Ingolstadt
Die Stadt Ingolstadt plant die Sanierung des Technischen Rathauses - Bürogebäude mit Tiefgarage - in der Spitalstraße 3 in 85049 Ingolstadt. Sofern eine Sanierung der Tiefgarage nicht mehr wirtschaftlich in Betracht kommt, soll hier optional der Neubau der Tiefgarage an gleicher Stelle erfolgen.
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Vergeben werden hierfür die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-6, bzw. Besondere Leistungen der Leistungsphasen 7 bis 9 des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 Abs. 5 HOAI i.V.m. Anl. 14 für das Bürogebäude und die Tiefgarage. Ferner werden folgende Besondere Leistungen vergeben:
- Bestandsaufnahme (Technisches Rathaus und Rathausplatz 9) in Zusammenarbeit mit dem Architekten: Beurteilen und Bewerten der vorhandenen Bausubstanz, Bauteile, Materialien, Einbauten; bzw. Überprüfung und ggfs. Anpassung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bestandspläne und statischen Unterlagen
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen
- Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe
- Mitwirkung bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe bei Umbauten und Modernisierungen
Spitalstraße 3 85049 Ingolstadt Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das Technische Rathaus und die angeschlossene Tiefgarage weisen bauliche Mängel auf, die zu beheben sind. Bekannte statische Mängel bestehen insbesondere im Bereich der Gründung, der Gründung der Bodenplatte im Bereich des Foyers, der Gründung im Bereich des Tiefgaragenabgangs, der Geschossdecke über dem 3. Obergeschoss und dem Dachtragwerk. Weitere bekannte Mängel liegen im Bereich des Dachs und der Sanitäranlagen vor. Darüber hinaus weist das Gebäude dem Alter entsprechende Abnutzungserscheinungen auf, die im Zuge einer Ertüchtigung ebenfalls mit behoben werden sollen: Handlungsbedarf besteht im Bereich der Wärmedämmung, der Fenster, des Wärmeverteilnetzes und der Aufzugsanlage, Teilbereiche der Elektro- und Datentechnik benötigen eine zielgerichtete Aktualisierung bzw. Anpassung. Im Jahr 2021 wurden insbesondere im Foyer und an den Decken des 3. OG statische Ertüchtigungen vorgenommen, um die Nutzungsdauer bis ins Jahr 2026 bzw. bis zur geplanten Sanierung zu gewährleisten.
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Bei der angeschlossenen Tiefgarage muss von einem grundlegenden Sanierungsbedarf ausgegangen werden - ob hier eine Sanierung bzw. ein Neubau mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln möglich ist, sollen die einzuleitenden Bestandsuntersuchungen und Planungsergebnisse zeigen. Die Zugangssituation soll im Rahmen der Planung optimiert werden, insbesondere auch weil aktuell im Bereich der Treppe Vandalismus und Verschmutzung eine unangenehme Situation verursachen.
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In 2021 erfolgte eine Teil-Instandsetzung der Stahlbetonstützen mit dem Ziel die Nutzung der Tiefgarage bis Ende 2026 mit geringstem Aufwand zu erhalten.
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Im Zusammenhang mit der Sanierung soll die Realisierung einer stationären Notstromversorgung des gesamten Gebäudes mittels einer Netzersatzanlage geprüft werden. Ebenfalls soll - federführend durch den Elektroplaner - geprüft werden, ob eine Anbindung des Neuen Rathauses über Leitungen an diese Notstromversorgung möglich ist.
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Aktuell gibt es im kleinen öffentlichen Park über der Tiefgarage wiederkehrend Probleme mit Vandalismus und Verschmutzung, mehrmals wurden Papiertonnen in Brand gesetzt und Mülltonnen ausgeleert. Deshalb soll im Zuge der Sanierung des Gebäudes ein geeigneter, geschützter Standort für die Müllbehälter gefunden werden.
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Im Rahmen der Sanierung des Daches soll auch eine PV-Anlage auf der ca. 3.000 m² großen, in Teilbereichen mit Gauben versehenen Dachfläche, gestalterisch anspruchsvoll und dem Ort angemessen integriert werden (ggfs. ziegelfarben und integriert in die Dachfläche). Nachdem zu diesem Themenkomplex eine Novellierung des Denkmalschutzrechts durch den Bayerischen Landtag auf den Weg gebracht wurde, liegen damit die Voraussetzungen vor, mit der Sanierung des Daches am Technischen Rathaus ein Vorzeigeprojekt im ensemblegeschützten Altstadtbereich zu realisieren.
Die sich aus der 60 Jahre alten Dachfläche lösenden Dachziegel machten es im Jahr 2016 erforderlich, zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit ein Gerüst mit Fangnetz zu errichten. Die jährlich anfallenden Kosten und die wenig attraktive Wirkung im Stadtbild legen einen zügigen bzw. vorgezogenen Rückbau des Gerüstes nahe.
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In einer erfolgten Vorprüfung wurde untersucht, ob sich der große und bisher ungenutzte Dachgeschossbereich aktivieren lässt, um zusätzliche eigene Verwaltungsflächen im Altstadtbereich herstellen zu können (Nachverdichtung). Eine grundsätzliche technische Umsetzbarkeit wurde festgestellt, allerdings sind die speziell dafür zusätzlich erforderlichen baulichen Maßnahmen erheblich, so dass davon Abstand genommen wird. Sollte sich im Rahmen der Planung jedoch ergeben, dass eine Aktivierung des Dachgeschossbereichs doch wirtschaftlich umsetzbar ist, so sind diese Leistungen ebenfalls vom Auftrag mit umfasst.
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Zum selben Gebäudekomplex gehört das Gebäude am Rathausplatz 9 und die dazwischen befindliche Spitalkirche. Das Gebäude am Rathausplatz 9 ist in einem gebrauchsfähigen Zustand, hier haben bereits vor einigen Jahren einzelne Ertüchtigungen stattgefunden. Das Gebäude wird im Rahmen des regulären Bauunterhalts betreut und ist nicht Bestandteil der Sanierungsmaßnahme. Die Spitalkirche ist aktuell nicht im Eigentum bzw. der Verantwortung der Stadt Ingolstadt und deshalb ebenfalls nicht im Sanierungsumfang enthalten.
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Zu berücksichtigen ist, dass zu den beiden Gebäuden bauliche oder organisatorische Schnittstellen bestehen können, u.a. ist das aktuelle Brandschutzkonzept über den gesamten Gebäudekomplex ausgelegt.
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Angestrebt wird eine zurückhaltende Sanierung des Gebäudes, welche sich an den bestehenden statischen Strukturen des Gebäudes orientiert und einen schonenden Ressourceneinsatz vorsieht, die Fassadenstruktur soll erhalten bleiben.
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Gemäß eines Stadtratsbeschlusses aus dem Jahr 2022 soll bei Generalsanierungen von städtischen Bestandsgebäuden der Effizienzhaus 70 Standard angestrebt werden.
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Die Raumaufteilung im Gebäude sollte neben den Vorgaben aus der Tragstruktur möglichst flexibel gehalten werden. In jedem Geschoss soll eine (möglichst zentral) angeordnete Teeküche situiert werden, neben Büroräumen ist eine angemessene Zahl von Besprechungsräumen vorzusehen. Die aktuell in jedem Büro vorhandenen Waschbecken sind weitestgehend zurückzubauen.
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Im Erdgeschoß ist von der Einrichtung einer kleinen Kantine/Cafeteria, im UG und ggfs. im EG von der Bereitstellung von Archivräumen auszugehen. Aktuell ist auch in der Diskussion, ob eine öffentliche Toilette im Erdgeschoß vorgehalten werden soll - das Raumprogramm bzw. Nutzungskonzept wird in LPH 1 aufgestellt.
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Es ist aktuell davon auszugehen, dass das Gebäude zum Zeitpunkt der baulichen Umsetzung leer stehen wird, eine entsprechende Auslagerung der Mitarbeiter ist vorgesehen. Für den Fall, dass nur ein Teil der Mitarbeiter ausgelagert werden kann und die Sanierungsarbeiten unter Teilbetrieb erfolgen müssen, wird ein gesonderter Honorarzuschlag ab LPH 5 vereinbart.
Es sind insgesamt max. 500 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
30 Punkte: ab 3 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
10 Punkte: ab 2 Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro):
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Das Referenzportfolio wird anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Für das Referenzportfolio kann somit eine maximale Punktzahl von 400 Punkten erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.) Es wird hier ausschließlich auf die unterschiedlichen Erfahrungen abgestellt. Diese müssen nicht zwingend in den gleichen Referenzen vorhanden sein. Es können je Kriterium somit auch unterschiedliche Referenzen eingereicht werden. Eine Erfüllung über gleiche Referenzen ist jedoch ebenfalls zulässig. Entscheidend ist die Anzahl der erfüllten Kriterien.
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Kriterium 1: Erfahrung mit Gebäuden ab Honorarzone III vorhanden
- 80 Punkte: 3 Referenzprojekte vorhanden
- 40 Punkte: 2 Referenzprojekte vorhanden
- 20 Punkte: 1 Referenzprojekt vorhanden
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Kriterium 2: Erfahrung mit Sanierungen vorhanden
- 50 Punkte: 3 Referenzprojekte vorhanden
- 30 Punkte: 2 Referenzprojekte vorhanden
- 10 Punkte: 1 Referenzprojekt vorhanden
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Kriterium 3: Erfahrung mit ingenieurtechnischer Kontrolle
- 50 Punkte: 3 Referenzprojekte vorhanden
- 30 Punkte: 2 Referenzprojekte vorhanden
- 10 Punkte: 1 Referenzprojekt vorhanden
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Kriterium 4: Erfahrung mit Projekten im innerstädtischen Bereich mit beengten Verhältnissen
- 20 Punkte: 3 Referenzprojekte vorhanden
- 15 Punkte: 2 Referenzprojekte vorhanden
- 10 Punkte: 1 Referenzprojekt vorhanden
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Kriterium 5: umfassende Erfahrung im Leistungsbild
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte mit umfassender (Lph. 2-6 erbracht) Erfahrung im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (mind. 75 % Leistungserbringung nach der jeweils geltenden HOAI)
- 60 Punkte: 2 Referenzprojekte mit umfassender (Lph. 2-6 erbracht) Erfahrung im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (mind. 75 % Leistungserbringung nach der jeweils geltenden HOAI)
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt mit umfassender (Lph. 2-6 erbracht) Erfahrung im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (mind. 75 % Leistungserbringung nach der jeweils geltenden HOAI)
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Kriterium 6: Größenordnung
- 100 Punkte: 3 Referenzprojekte mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 10 Mio. EUR
- 60 Punkte: 2 Referenzprojekte mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 10 Mio. EUR
- 25 Punkte: 1 Referenzprojekt mit einer Größenordnung von Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 10 Mio. EUR
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Lph. 1 u. 2
Stufe 2: Lph. 3 u. 4
Stufe 3: Lph. 5 u. 6
Stufe 4: Besondere Leistungen
Die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS und Technische Ausrüstung - ELT werden parallel in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern Bestandspläne, Baugenehmigung sowie Unterlagen zur statischen Sicherung und weitere Unterlagen zur Statik zur Verfügung gestellt.
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Planungsbeginn sofort nach Auftragserteilung
- 12-18 Monate für Planung, Ausschreibung und Einholung der erforderlichen Genehmigungen
- 18-36 Monate Bauzeit (abhängig von Durchführbarkeit - laufender Betrieb bzw. völliger Leerstand und finalem Auftrag des Stadtrates)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
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A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Ingenieur/-in, Techniker/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt der letzten 9 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Erfahrung mit Gebäuden ab Honorarzone III vorhanden
- Erfahrung mit Sanierungen vorhanden
- Erfahrung mit ingenieurtechnischer Kontrolle
- Erfahrung mit Projekten im innerstädtischen Bereich mit beengten Verhältnissen
- erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-6 im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Gesamtkosten (KG 200-700) netto
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6777
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.