Sonderabfallkleinmengensammlung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bayernstr. 18
Ort: Aschaffenburg
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Postleitzahl: 63739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Thorsten Hört
E-Mail:
Telefon: +49 6021/394-411
Fax: +49 6021/394-901
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abfallwirtschaft-ab.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonderabfallkleinmengensammlung
Sammlung von Sonderabfallkleinmengen nach Tourenplan incl. Sammlung weiterer Abfälle. Tourenplan 2023 siehe Datei "Anlage 4 Tourenplan mit Standorten Schadstoffmobil Lk AB.xlsx" (steht per Download zur Verfügung)
Abholung der gesammelten Sonderabfallkleinmengen von der stationären Sammelstelle auf dem Kreisrecyclinghof, Abholung ca. 9-12 mal/Jahr. Klassifizieren, sortieren und verpacken von Sonderabfallkleinmengen auf der Schadstoffsammelstelle des Kreisrecyclinghofs durch eine vom AN gestellte Fachkraft, ca. 2h/a. Gesamtmenge: ca. 106 Mg/a (incl. der weiteren Abfälle – siehe nächste Zeile).
Sammlung weiterer Abfälle (Dispersionsfarben, Bleiakkus, Batterien, Leuchtstoffröhren/Energiesparlampen, Altmedikamente) – ca. 70-100 Mg/a. Konditionierung und Andienung der Abfälle zur Beseitigung an die GSB, siehe https://www.gsb.bayern/standorte/aschaffenburg bzw. an die vom AG benannten Anlagen.
Landkreis Aschaffenburg und die benannten Transportziele
Siehe Nr. II.1.4.
Einseitige Verlängerungsoptionen des AG für 2mal 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sonderabfallkleinmengensammlung
Postanschrift: Liebigstr. 3
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36041
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben unter II.1.7 und V.II.2 und V.II.2/.4 entsprechen vor dem Hintergrund von § 5 Abs. 2 VgV nicht den tatsächlichen Werten
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981/53-1277
Fax: +49 981/53-1837
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Adresse der Vergabekammer und Faxnummer ist Nr. VI 4.1 zu entnehmen.