BvA_Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU - Erweiterung Stiftungskrankenhaus Nördlingen (Kardiologie) - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 277/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Neudegger Allee 6
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.donkliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU - Erweiterung Stiftungskrankenhaus Nördlingen (Kardiologie) - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU plant einen Erweiterungsbau des Kardiologiegebäudes am Stiftungskrankenhaus Nördlingen. Ein zweiter Herzkatheter-Messplatz soll entstehen. Der Förderantrag hierzu wurde bereits eingereicht und wird gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt. Parallel zu diesem Verfahren erfolgt die Genehmigungsplanung.
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Gegenstand dieses Auftrags sind somit die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung.
Stiftungskrankenhaus Nördlingen Stoffelsberg 4 86720 Nördlingen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU plant einen Erweiterungsbau des Kardiologiegebäudes am Stiftungskrankenhaus Nördlingen. Ein zweiter Herzkatheter-Messplatz soll entstehen. Der Förderantrag hierzu wurde bereits eingereicht und wird gegen Abgabe einer Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt. Parallel zu diesem Verfahren erfolgt die Genehmigungsplanung.
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Für den Erweiterungsbau soll ein zweigeschossiger Neubau errichtet werden, dieser schließt unmittelbar an den dreigeschossigen Bestand an. Die Ebene 0 bildet dabei die oberste Ebene des bestehenden Gebäudes. Der Neubau mit einer Grundfläche von etwa 19,4 x 11,0 m schließt direkt an den Bestand an. In der Ebene 0 soll der entsprechende Ausbau stattfinden, in der Ebene -1 soll ein Technikraum eingerichtet werden. Die restlichen Flächen der Ebene -1 sollen für einen etwaigen späteren Ausbau ohne größere Einbauten verbleiben. Der Neubau soll in Stahlbetonskelettbauweise errichtet werden.
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Da auch im Bestand Änderungen des Raumprogramms stattfinden, muss auch hier eine Anpassung erfolgen. Insbesondere die Technik muss im Bestand erneuert bzw. ausgetauscht werden. Das Funktionskonzept kann dem Förderantrag entnommen werden, welcher gegen Geheimhaltungserklärung zur Verfügung gestellt wird.
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Der Anbau soll die Gestaltungsmerkmale des Bestands übernehmen. Durch den Neubau entsteht aus brandschutztechnischer Sicht ein neuer, eigener Rauchabschnitt mit einer eigenen (außenliegenden) Treppe.
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Als Besonderheiten dieses kleinen Neubaukörpers können insbesondere folgende Aspekte benannt werden: Anforderungen an das Tragwerkwegen Erdbebensicherheit und Baugrund; Notwendigkeit neuer haustechnischer Anbindungen und neue lüftungstechnische Anlagen; Anforderungen an Strahlenschutz, Schwerlastdecken etc.
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Die Kostenberechnung Stand November 2022 (mit Index August 2022) weist eine Gesamtsumme (KG 200 - 700) von 2.664.523,- EUR netto, mithin 3.170.783,- EUR brutto aus. Hiervon entfallen auf die K 300 995.299,- EUR netto und auf die KG 400 805.517,- EUR netto.
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Zudem wird das medizinische Großgerät des LHKM (Anschaffungskosten etwa 840.000,- EUR netto) in der KG 400 zusätzlich mit einem Wert von 200.000,- EUR netto berücksichtigt. Der LHKM ist im Rahmen der Planung und Ausführung ebenfalls zu berücksichtigen, die Anschaffungskosten stehen jedoch außer Verhältnis zum tatsächlichen Aufwand. Daher wird dieses medizinische Großgerät im Rahmen der anrechenbaren Kosten bei den anteilig zu berücksichtigenden Kosten der KG 400 nur mit 200.000,- EUR in Ansatz gebracht.
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Mit der Ausführungsplanung ist unverzüglich im Anschluss an die Beauftragung zu beginnen. Der Baubeginn soll im September 2023 stattfinden, die Inbetriebnahme muss im Dezember 2024 erfolgen.
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Gegenstand dieses Auftrags sind somit die Leistungsphasen 5-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie die Besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln sowie der Überwachung der Mängelbeseitigung.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 und 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung der Maßnahme ist Dezember 2024 (Lph. 8), im Anschluss erfolgt sodann noch die Lph. 9.
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Gegen Geheimhaltungserklärung, ansonsten spätestens in Stufe 2, werden den Bewerbern die gesamten Unterlagen zum Förderantrag zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Donau-Ries Kliniken und Seniorenheime gKU - Erweiterung Stiftungskrankenhaus Nördlingen (Kardiologie) - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift: Mittlere Gerbergasse 2
Ort: Nördlingen
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86720
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY68YF
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.