Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 20-L-77.10
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Wolfkerstr. 3
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 855157-1203
Fax: +49 855157-4506
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.freyung-grafenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Zentrale Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten
in 5 Fachlosen
im Rahmen des Förderprogramms "DigitalPakt Schule 2019 bis 2024".
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Freyung
Los 1: Stationäre Rechner (143 Schüler-PCs, 17 Lehrer-PCs)
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Freyung
Los 2: Monitore (63 Monitore 24", 7 Monitore 27")
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Freyung
Los 3 All-in-One Computer (35 All-in-One PCs)
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Freyung
Los 4 Notebooks (77 Notebooks, 13 Laptop-Taschen, 2 Notebook Wagen für bis zu 32 Tablets)
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Freyung
Los 5 Schüler-Tablets (10 Tablets, 10 Digitale Stifte, 10 Schutzhüllen, 2 Ladegeräte für 5 Tablets)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Postanschrift: Zeppelinstrasse 9
Ort: Neu-Ulm
NUTS-Code: DE279 Neu-Ulm
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Postanschrift: Kapellenweg 4
Ort: Haarbach
NUTS-Code: DE228 Passau, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Postanschrift: Bechtle Platz 1
Ort: Neckarsulm
NUTS-Code: DE118 Heilbronn, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Förderprogramm DigitalPakt Schule - Beschaffung von stationären und mobilen Endgeräten an Schulen
Postanschrift: Am Südpark 7
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 9
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.