TNW_Arch_Landkreis Donau-Ries_Sanierung Wirtschaftsschule Nördlingen Referenznummer der Bekanntmachung: 141/23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Pflegstr. 2
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Rechtsanwälte Prof. Dr. Rauch & Partner mbB
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.donau-ries.de/
Postanschrift: Hoppestraße 7
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeabteilung
E-Mail:
Telefon: +49 94129734-10
Fax: +49 94129734-11
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://prof-rauch-baurecht.de/kanzlei.html
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Arch_Landkreis Donau-Ries_Sanierung Wirtschaftsschule Nördlingen
Der Landkreis Donau-Ries plant die Sanierung der Gebäudeteile B und teilweise A sowie des Verbindungsbaus der Wirtschaftsschule am Staatlichen Berufsschulzentrum in Nördlingen.
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Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung von Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung und Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen "Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" und "Anpassung des vorhandenen Brandschutzkonzepts für den vom Auftragsgegenstand nicht betroffenen Gebäudeteil".
Wirtschaftsschule Kerschensteinerstraße 4 86720 Nördlingen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Das Staatliche Berufliche Schulzentrum in 86720 Nördlingen, Kerschensteiner Straße 4 befindet sich in der Trägerschaft des Landkreises Donau-Ries. Es sind drei Schularten im Schulzentrum untergebracht:
- Berufsschule
- Technikerschule
- Wirtschaftsschule
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Gemäß Beschluss der Kreisgremien sollen die Unterrichtsräume der Wirtschaftsschule saniert und an ein neues pädagogisches Konzept angepasst werden.
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Folgende Baumaßnahmen wurden in den letzten Jahren durchgeführt:
- 2010- 2013: Sanierung des Hauptgebäudes (BT A)
- 2015 -2017: Neubau der Pausenhalle und Generalsanierung ehem. Hauswirtschaft (BT C)
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Aufgabenstellung:
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Der viergeschossige Bau der Wirtschaftsschule (BT B) stammt aus den 70er Jahren und ist sanierungsbedürftig. Das Hauptgebäude wurde bereits im Jahr 2010 -2013 saniert.
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In den Jahren 2022/2023 wurde eine Machbarkeitsstudie durchgeführt. Die Studie sieht Folgendes vor:
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Das Bauteil B soll saniert und im Grundriss geändert werden, ohne die Gebäudestatik wesentlich zu verändern. Eine Erweiterung ist nicht geplant. Die WC-Bereiche sind bereits saniert und daher zu erhalten. Im unmittelbaren Außenbereich sind in den ans Gebäude angrenzenden Lichtgräben Anpassungen vorzunehmen.
Der Verbindungsgang zwischen den Bauteilen A und B wird ebenfalls saniert und evtl. erweitert, um die Eingangssituation zu verbessern und zusätzliche Aufenthaltsflächen zu gewinnen.
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Die von der Wirtschaftsschule genutzten Räume im Hauptgebäude (nur EG und 2. OG) werden in die Planung einbezogen, um das neue pädagogische Konzept auch hier umsetzen zu können. Die Räume erhalten hinsichtlich Grundrisszuschnitt, Gestaltung und Ausstattung einen ähnlichen Standard wie im Bauteil B. Sie sind unter der Maßgabe, dass keine Veränderungen an der bereits sanierten Fassade oder den Installationen vorgenommen werden, umzubauen. Die Eingriffstiefe ist somit wesentlich geringer als im Bauteil B.
Insgesamt sollen nach derzeitigem Planungsstand ca. 2.200 m² Hauptnutzfläche in den Räumen der Wirtschaftsschule (BT A und BT B) untergebracht werden.
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Die Bauarbeiten im Bauteil A und B müssen voraussichtlich in 2 Bauabschnitten ausgeführt werden, um eine Auslagerung der Unterrichtsräume in Provisorien so gering wie möglich zu halten. Trotzdem geht die Schulleitung davon aus, dass während der Sanierung von BT B provisorische Unterrichtsräume geschaffen werden müssen. Auch diese Provisorien sind Auftragsgegenstand.
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Im Rahmen der weiteren Planung und Umsetzung ist das pädagogische Konzept der Schule zu berücksichtigen. In diesem nehmen das eigenständige Lernen und das Arbeiten in Kleingruppen eine zentrale Rolle ein. Hieraus ergeben sich besondere Anforderungen an die Raumzuschnitte sowie an die Ausstattung und Möblierung.
Eine grobe Kostenschätzung für die Maßnahme beläuft sich auf 8,15 Mio. EUR brutto inkl. Nebenkosten. Gemäß Beschluss der Kreisgremien sind die Planungen auf Grundlage der Machbarkeitsstudie weiterzuführen.
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Zeitlicher Ablauf:
Im Herbst September 2024 soll ein FAG-Antrag für die Baumaßnahme bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden.
Da die Maßnahmen im Hauptgebäude wohl nicht förderfähig sind, können diese voraussichtlich als 1. Bauabschnitt vorab bereits ab dem Frühjahr 2025 durchgeführt werden. Der Baubeginn für die eigentliche Baumaßnahme am Bauteil B ist für Mitte 2025 geplant, die Fertigstellung Ende 2026.
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Vertragsgegenstand Objektplanung:
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Gegenstand des Auftrags ist die stufenweise Beauftragung von Architektenleistungen des Leistungsbildes Objektplanung und Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-9 sowie die Besonderen Leistungen "Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist" und "Anpassung des vorhandenen Brandschutzkonzepts für den vom Auftragsgegenstand nicht betroffenen Gebäudeteil".
Es sind insgesamt max. 400 Punkte erreichbar. Je Gliederungspunkt sind max. die angegebenen Punkte erreichbar. Zwischenpunkte werden nicht vergeben. Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Bei Punktgleichheit und wenn es dem Auftraggeber objektiv nachvollziehbar nicht möglich ist, den Bewerberkreis anhand der festgelegten Kriterien auf das vorgesehene Maß zu begrenzen, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Losentscheid gem. § 75 Abs. 6 VgV getroffen.
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Die Auswahl der Bewerber zwischen der Mindest- und Höchstzahl erfolgt anhand der erreichten Punktzahlen im Rahmen der Auswertung. Sofern hier ein großer Punktabstand erreicht wird, behält sich der Auftraggeber vor, eine geringere Anzahl als die angegebene Höchstzahl zur Angebotsabgabe aufzufordern
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1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
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Gesamtumsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
50 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
40 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
20 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
10 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
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2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
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2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
50 Punkte: ab 4 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen)
30 Punkte: ab 3 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen / Techniker/-innen (davon 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen)
10 Punkte: ab 2 Architekten/-innen / Ingenieuren/-innen
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Mindestkriterium: (aktuell) 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
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Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2013 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
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Die drei besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium.)
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Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung:
- 30 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Schulgebäude
- 20 Punkte: sonstige Gebäude aus dem Bereich Ausbildung/Wissenschaft/Forschung
- 10 Punkte: sonstige öffentliche Gebäude
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Kriterium 2: Art der Durchführung:
- 20 Punkte: Sanierung/Umbau
- 10 Punkte: Neubau
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Kriterium 3: Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb:
- 10 Punkte: Erfahrung vorhanden
- 0 Punkte: keine Erfahrung vorhanden
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Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der abgefragten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
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Kriterium 5: Größenordnung:
- 20 Punkte: Projekte ab Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 3,5 Mio. EUR netto
- 10 Punkte: Projekte ab Gesamtkosten (KG 200-700) netto von 1,5 Mio. EUR netto
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Bei Leistungen, die nicht nach der HOAI erbracht wurden (bei Leistungen außerhalb Deutschlands oder durch Büros außerhalb Deutschlands), ist darzulegen, dass die erbrachten Leistungen mit denen der HOAI vergleichbar waren.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9
Im Herbst September 2024 soll ein FAG-Antrag für die Baumaßnahme bei der Regierung von Schwaben eingereicht werden.
Da die Maßnahmen im Hauptgebäude wohl nicht förderfähig sind, können diese voraussichtlich als 1. Bauabschnitt vorab bereits ab dem Frühjahr 2025 durchgeführt werden. Der Baubeginn für die eigentliche Baumaßnahme am Bauteil B ist für Mitte 2025 geplant, die Fertigstellung Ende 2026.
Es wird auch voraussichtlich eine Förderung nach BEG EM der BAFA geben.
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Mit den Vergabeunterlagen werden den Bewerbern diverse Unterlagen zur Verfügung gestellt.
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Die Fachplanerleistungen Technische Ausrüstung - HLS sowie Technische Ausrüstung - ELT werden leicht zeitversetzt in gesonderten europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
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Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
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Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
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Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
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Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen
oder
b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2005/36/EG angezeigt haben.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekt/-in, Ingenieur/-in, Techniker/-in, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Gebäude für Ausbildung / Wissenschaft / Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
- Auftraggeber
- Art der Aufgabenstellung
- Art der Durchführung
- Erfahrung mit Bauen im laufenden Betrieb
- erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 2-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten)
- Größenordnung des Projekts: Projektkosten (KG 200-700) netto
Mindestkriterium: (aktuell) 1 bauvorlageberechtigte/r Architekt/in / Ingenieur/in oder vergleichbare Berufszulassung (Bauvorlageberechtigung entscheidend)
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Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2013 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
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Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
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Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
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DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
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Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
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Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
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Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
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Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY674G
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.