Generalsanierung des Landratsamtes Kronach
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Güterstraße 18
Ort: Kronach
NUTS-Code: DE24A Kronach
Postleitzahl: 96317
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Hochbau Kreiskämmerei
E-Mail:
Telefon: +49 9261678-0
Fax: +49 9261678-211
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-kronach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung des Landratsamtes Kronach
Erweiterung bestehendes Digitales Schließsystem -Simons Voss-, BA I
Erweiterung des bestehenden Digitalen Schließsystems, BA I
Fabrikat verbindlich vorgeschrieben: Simons Voss inkl. Einbau von Routern, Vernetzung, Anlegen des Schließplans
- Liefern, Einbau, Programmierung und Vernetzung von ca. 52 St. SmartHandleAX inkl. Netzwerkplatinen
- Liefern, Einbau, Programmierung und Vernetzung von ca. 26 St Digitale DoppelknaufzylinderAX versch. baulängen inkl. Netzwerkplatinen
- Liefern, Einbau, Programmierung und Vernetzung von ca. 3 St Smart Relais inkl. Netzwerkplatinen
- Liefern, Einbau, Programmierung und Vernetzung von Leser
- Liefern und Einbau von ca. 7 St Blindzylinder
- Liefern, Einbau und Vernetzen von ca. 8 St Routern
- Erweiterung der Lizenzen
- Lieferung und Einbau Kleinverteiler und Hutschienen-Netzteil
- Liefern von Bestandsunterlagen
Anlegen der Schließungen und der Berechtigungen im schon vorhandenen Schließplanprogramms nach den Vorgaben des AG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erweiterung des bestehenden Digitalen Schließsystems, BAI
Postanschrift: Andernacher Straße 6a
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE24A Kronach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-1277
Fax: +49 98153-1837
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Der Antrag ist zulässig, solange die Zentrale Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Zentrale Vergabestelle die unterlegenen Bieter über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15
Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage
vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages
erkannt und gegenüber der Zentralen Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt
hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den
Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind (§ 160 Abs. 3 GWB).