Fahrradleasing für Beschäftigte
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient nur der Vorinformation
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stiftsplatz 4
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Fachbereich 11 - Personal und Organisation
E-Mail:
Telefon: +49 8382270110
Fax: +49 8382270115
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lindau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fahrradleasing für Beschäftigte
Fahrradleasing für Beschäftigte
88131 Lindau (Bodensee)
JobRad - Fahrradleasing
Das Landratsamt Lindau beabsichtigt im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung und des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität als Klimaschutzmaßnahme ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Bereiche TVöD eine Entgeltumwandlung zum Zweck des Leasings von Fahrrädern zu ermöglichen. Dies soll auf Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) mittels eines Rahmenvertrages mit einem Leasing-Dienstleister (Auftragnehmer) umgesetzt werden. Hierbei ist zu beachten, dass es sich, in Bezug auf den TV-Fahrradleasing, im Angebot um eine reine Teilamortisation handelt. Berechtigte Beschäftigte bekommen die Möglichkeit, ein persönliches Fahrrad für die dienstliche und private Nutzung zu leasen. Hierzu stehen ihnen alle Fahrräder nach § 63a StVZO zur Verfügung stehen, welche bei Fachhändlern zu erwerben sind, die mit dem AN kooperieren.
Der Auftragnehmer wird in dem oben genannten Rahmen mit der gesamten Abwicklung des Leasingprozesses über die Dauer des jeweiligen Leasingvertrages beauftragt und er ist für die vollständige Leistungserbringung verantwortlich. Hierzu gehören das Leasinggeschäft, die Versicherung der Fahrräder sowie etwaiger Störanfälle, Serviceleistungen wie Wartungen und Reparaturen sowie die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensprozesse. Einzelne Leistungsbau-steine können gegebenenfalls an Partner ausgelagert werden.
Der Auftragnehmer sorgt zudem dafür, dass das angebotene Leasingmodell mit den gesetzlichen Bestimmungen und den steuerlichen Regelungen im Einklang steht und dem Zweck entsprechend durchgeführt werden kann. Sollte dies nicht oder nicht mehr möglich sein, informiert er den Auftraggeber unverzüglich und schlägt eine Anpassung des Modells vor, um es gesetzeskonform entsprechend der angestrebten Zeil- und Zweckbestimmung fortzusetzen. Nach Abstimmung und Freigabe durch de AG passt er das Modell an und wirkt dabei mit den übrigen Vertragspartnern des Leasingmodells zusammen.
Idealerweise soll den Beschäftigten das Leasing zum nächstmöglichen Zeitpunkt ermöglicht werden, sobald es Ausschreibungsprozess, Planungen, Abstimmungen und Vertragsabschluss zulassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben