Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 für die Stadt Altdorf b. Nürnberg, FF Altdorf
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift: Röderstraße 10
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90518
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Altdorf b. Nürnberg - Herr Michael Thalheimer
E-Mail:
Telefon: +49 9187/8071521
Fax: +49 9187/8071590
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.altdorf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20 für die Stadt Altdorf b. Nürnberg, FF Altdorf
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges HLF20, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20
Stadt Altdorf bei Nürnberg
Lieferung der Beladung für ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF20, gem. DIN14530-27, DIN EN 1846-1 bis-3, DIN 14502 Teil 1-3 und dem Leistungsverzeichnis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Altdorf b.Nürnberg - Elektronische Vergabe über aumass.de
Elektronischer Tresor – Personen mit Verifizierungscode
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837