Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 3 Referenznummer der Bekanntmachung: LAS-2.3-0212-5/7-Los3
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Mühlsteig 23
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blank, Michael
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gymnasium-marktoberdorf.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 3
Los 3 - Microsoft OVS Lizenzen
Hierbei handelt es sich um eine Ausschreibung für das Los 3 "Microsoft OVS Lizenzen" zum Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027. In weiterer Zukunft werden die anderen Lose zum o.g. Projekt zeitversetzt ebenso als EU-Verfahren veröffentlicht.
Vertragsende bei Erreichung der Obergrenze :
Der Vertrag endet automatisch vor Erreichung der 4 Jahresrahmenvertragsfrist (ausgenommen hiervon sind eventuelle bereits abgerufene Lizenzen), wenn die ggf. bekanntgemachte Abrufobergrenze je Position in allen Positionen (vgl. abschließende Liste gem. Nr. 1 unter Sonstige Vereinbarungen I. des EVB-IT Überlassungsvertrag Typ B) erreicht wurde.
Ein Abruf je Position über die je Position bekanntgemachte Obergrenze ist grundsätzlich ausgeschlossen. Dies bedeutet, sobald bei einer Position die Obergrenze erreicht ist, darf für diese Position keine weiteren/neuen Abrufe erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekt Digitalisierung Gymnasium Marktoberdorf 2022-2027 - Los 3
Ort: Puchheim
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftrage.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und Wettbewerbswidrigen Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers Diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden.