MedientechnikErneuerung in den Schulen des Landkreises Eichstätt Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-230902
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Residenzplatz 1
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8421700
Fax: +49 842170229
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
MedientechnikErneuerung in den Schulen des Landkreises Eichstätt
Der Landkreis Eichstätt ist Sachaufwandsträger für weiterführende Schulen.
All diesen Schulen unter der Trägerschaft des Landkreises und seinen anhängenden und teilnehmenden Zweckverbänden, soll als letzte Maßnahme des Förderprogrammes -DigitalPakt Schule- die interaktive Tafel im Klassenzimmer bzw. die damit einhergehende Medientechnik im Klassenzimmer erneuert werden.
Der Auftrag soll vollumfänglich gegeben werden. Dem Auftragnehmer bleibt dann eine gewisse Zeitspanne um alle 360 Klassenräume in Terminabsprache mit den jeweiligen Schulen umzurüsten.
Zwischenabrechnung jeweils nach fertiggestellten Schulen und Abnahmen sind willkommen.
Bei sämtlichen Klassenzimmern und Unterrichtsräumen muss die vorhandene Klapp Schiebetafel oder Doppel Pylonen Schiebetafel abmontiert,
die Verkabelung erneuert und eine interaktive Displaytafel mit einem integrierten interaktiven 86 Zoll 4K Display eingebaut werden.
Schulen im Landkreis Eichstätt
Der Landkreis Eichstätt ist Sachaufwandsträger für weiterführende Schulen.
All diesen Schulen unter der Trägerschaft des Landkreises und seinen anhängenden und teilnehmenden Zweckverbänden, soll als letzte Maßnahme des Förderprogrammes -DigitalPakt Schule- die interaktive Tafel im Klassenzimmer bzw. die damit einhergehende Medientechnik im Klassenzimmer erneuert werden.
Der Auftrag soll vollumfänglich gegeben werden. Dem Auftragnehmer bleibt dann eine gewisse Zeitspanne um alle 360 Klassenräume in Terminabsprache mit den jeweiligen Schulen umzurüsten.
Zwischenabrechnung jeweils nach fertiggestellten Schulen und Abnahmen sind willkommen.
Bei sämtlichen Klassenzimmern und Unterrichtsräumen muss die vorhandene Klapp Schiebetafel oder Doppel Pylonen Schiebetafel abmontiert,
die Verkabelung erneuert und eine interaktive Displaytafel mit einem integrierten interaktiven 86 Zoll 4K Display eingebaut werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Messerschmittstraße 20
Ort: Jettingen-Scheppach
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift: Residenzplatz 2
Ort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Telefon: +49 842170247
Fax: +49 842170229