Gebäudereinigung Paul-Hindemith-Allee 5-7 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2023-0015
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkerstraße 18
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8923330491
Fax: +49 8923398930478
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Paul-Hindemith-Allee 5-7
Gebäudereinigung Paul-Hindemith-Allee 5-7 und weitere Objekte
Landeshauptstadt München
Referat für Bildung und Sport, Kommunalreferat
München
Deutschland
Unterhalts- und Glasreinigung in folgenden städtischen Objekten Objekt A: Willy-Brandt-Gesamtschule, Paul-Hindemith-Allee 5-7, D - 80939 München Objekt B: Haus für Kinder, Werner-Egk-Bogen 33, D - 80939 München Objekt C: Kulturreferat-Veranstaltungstechnik, D - 80939 München Objekt D: Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche, Karl-Kögelsperger-Straße 23, D - 80939 München Reinigungsfläche Boden: 14.863 m² Reinigungsfläche Glas: 4.294 m²
Eine Verlängerung des Vertrages ist um maximal 12 Monate möglich. Sie wird durch ausdrückliche schriftliche Erklärung der Vergabestelle 1 herbei geführt. Diese erfolgt planmäßig bis spätestens 2 Monate vor Vertragsende. Bei beiderseitigem Einverständnis kann die Option auch noch zu einem späteren Zeitpunkt gezogen werden. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung bis zum Ende des maximalen Verlängerungszeitraums.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung Paul-Hindemith-Allee 5-7
Postanschrift: Triebstraße 3
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80993
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 89539497
Fax: +49 89532391
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.