Auftragsvergabe - Vertrag über die Durchführung von verhaltensbezogenen BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Stressbewältigung und Ressourcenstärkung bei Firmenkunden der AOK Bayern nach § 20b SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 23-117
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auftragsvergabe - Vertrag über die Durchführung von verhaltensbezogenen BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Stressbewältigung und Ressourcenstärkung bei Firmenkunden der AOK Bayern nach § 20b SGB V
Der Ausschreibungsgegenstand ist die Durchführung von verhaltensbezogenen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) im Präventionsprinzip Stressbewältigung und Ressourcenstärkung bei Firmenkunden der AOK Bayern gemäß § 20b SGB V und der aktuellen Fassung des GKV-Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbands. Von dieser Ausschreibung betroffen sind ausschließlich Sachleistungen. Die ausgeschriebene Leistung umfasst ausschließlich die Formate Vortrag und Workshop im oben genannten Präventionsprinzip. Ausgeschlossen werden beim Ausschreibungsgegenstand Entspannungsverfahren wie Progressive Relaxation, Autogenes Training, Hatha-Yoga, Tai-Chi oder Qigong. Ebenso ausgeschlossen sind weitere Maßnahmen aus dem Präventionsprinzip Stressbewältigung und Ressourcenstärkung, die nicht den in der Leistungsbeschreibung genannten Formaten entsprechen (z.B. EAP). Maßnahmen, die im Rahmen eines finanziellen Förderprojekts gefördert werden oder im Wege einer Kostenerstattung erbracht werden, sind nicht einbezogen.
Verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen im Präventionsprinzip Stressbewältigung und Ressourcenstärkung haben zum Ziel, die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Hierzu organisiert die AOK Bayern auf Wunsch und in Absprache mit Firmenkunden, die von der AOK Bayern betreut werden, Maßnahmen für die Zielgruppe der Beschäftigten im Setting Arbeitswelt. Teilnehmen können alle dem Firmenkunden zugehörigen Personen, unabhängig davon ob sie Versicherte der AOK Bayern sind. Ebenso können die Maßnahmen auch für die Beschäftigten der AOK Bayern im Rahmen des internen Gesundheitsmanagements (IGM) gebucht werden. Die Maßnahmen haben das Ziel, negative Folgen für die körperliche und psychische Gesundheit aufgrund von chronischen beruflichen Belastungen sowie persönlichen Risiken bzw. Risikoverhaltensweisen zu vermeiden oder zu reduzieren. Hierzu werden Vorträge und Workshops durchgeführt, die die Teilnehmenden zum Thema sensibilisieren und ihre individuellen Bewältigungskompetenzen stärken sollen. Die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) beim Firmenkunden wird von der AOK Bayern geplant und im Bedarfsfall beim Auftragnehmer beauftragt. Die Beauftragung, Organisation und Absprachen erfolgen zwischen der jeweiligen Unternehmenseinheit der AOK Bayern (Direktion, zentraler Bereich Gesundheitsförderung, internes Gesundheitsmanagement) und dem Auftragnehmer. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen auf Abruf durch die AOK Bayern nach den im Rahmenvertrag vereinbarten Bedingungen. Die exakte Zielsetzung, Umfang der Leistungen und Vorgehensweisen sind in der Leistungsbeschreibung definiert.
Oberfranken und Unterfranken
Siehe Leistungsbeschreibung
Mittelfranken
Siehe Leistungsbeschreibung
Oberpfalz und Niederbayern
Siehe Leistungsbeschreibung
Oberbayern (ohne München Stadt und Landkreis)
Siehe Leistungsbeschreibung
München (Stadt und Landkreis)
Siehe Leistungsbeschreibung
Schwaben
Siehe Leistungsbeschreibung
Überregionale virtuelle Veranstaltungen
Siehe Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberfranken und Unterfranken
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelfranken
Ort: Langenfeld
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberpfalz und Niederbayern
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberbayern (ohne München Stadt und Landkreis)
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
München (Stadt und Landkreis)
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwaben
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Überregionale virtuelle Veranstaltungen
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen ist der 09.06.2023, 09:00 Uhr.
Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Formblattes "Erklärung der Bietergemeinschaft" (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen) eine von allen ihren Mitgliedern mit dem Namen des Erklärenden versehene Erklärung abzugeben, die die einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennt sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des hiesigen Vertrages sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens bezeichnet. Bietergemeinschaften müssen für den Fall der Auftragserteilung erklären, dass alle ihre Mitglieder gesamt-schuldnerisch für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten haften (Anlage 2 zu den Vergabeunterlagen).
Will der Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer als Drittunternehmen vergeben, so muss er diesen Umstand, das vorgesehene Drittunternehmen (falls zumutbar) sowie Art und Umfang der an das Drittunternehmen zu vergebenden Leistungen durch eine entsprechende Erklärung "Drittunternehmerverzeichnis/Unterauftragnehmerverzeichnis" (Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen) mitteilen.
Der Bieter muss der Auftraggeberin nachweisen, dass ihm im Auftragsfall die erforderlichen Mittel des Drittunternehmens zur Verfü-gung stehen, indem er die mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum und Firmenstempel versehene Erklärung zur Art und Umfang der durch Drittunternehmen zu erbringenden Leistungen inklusive der mit dem Namen des Erklärenden und mit Datum und Firmenstempel versehenen Verpflichtungserklärung dieser Drittunternehmen vorlegt (Anlage 4 - vgl. § 36 Abs. 1 VgV). Verbindliche Verpflichtungserklärungen der Drittunternehmer (Anlage 4 zu den Vergabeunterlagen) können bereits bei Abgabe des Angebots, müssen aber spätestens 1 Woche nach Mitteilung, dass das Angebot des betreffenden Bieters zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist (maßgeblich ist der Eingang bei der Vergabe-stelle der AOK Bayern), eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y677N
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.