Vergabeverfahren Versorgungsapotheke Kreiskliniken Dillingen- Wertingen Referenznummer der Bekanntmachung: KKDW- 2023- 01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ziegelstraße 38
Ort: Dillingen an der Donau
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.khdw.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabeverfahren Versorgungsapotheke Kreiskliniken Dillingen- Wertingen
Betrieb einer Versorgungsapotheke für die Standorte der Kreiskliniken Dillingen-Wertingen
Die Kreiskliniken Dillingen-Wertingen gGmbH betreibt die Kreisklinik St. Elisabeth in Dillingen und die Kreisklinik Wertingen in Wertingen im Regierungsbezirk Schwaben (Bayern). An beiden Standorten stehen 317 Betten für eine gehobene medizinische Grund- und Regelversorgung (jeweils Versorgungsstufe 1) zur Verfügung. Insgesamt werden über 950 Mitarbeiter*innen beschäftigt. Träger der Gesellschaft ist der Landkreis Dillingen (www.landkreis-dillingen.de).
Die Kreiskliniken arbeiten innerhalb des Verbundes, aber auch häuserübergreifend interdisziplinär zusammen, um unseren Patient*innen eine bestmögliche Versorgung zu bieten. Darüber hinaus arbeiten wir mit modernen medizinischen Geräten, die eine schnelle Diagnostik und effektive Behandlungsmöglichkeiten sicherstellen.
Für eine optimale, zweckmäßige, ökonomische und nachhaltige Versorgung der Patient*innen mit Arzneimitteln ist es das Ziel, die Versorgung entsprechend neu aufzustellen und die Versorgung mit apothekenüblichen Waren zu vergeben. Dabei sind die einschlägigen Gesetze (insbesondere ApoG, Medizinproduktegesetz, Arzneimittelgesetz AMG, Datenschutz), Verordnungen (Apothekenbetriebsordnung ApBetrO), behördlichen Erlässe und Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung unter Berücksichtigung der damit verbundenen Veränderungen, insbesondere jene über den Verkehr mit Arzneimitteln und über den Betrieb von Apotheken, insbesondere im Rahmen der Versorgung von Krankenhäusern, ein-zuhalten.
Der Auftraggeber wählt anhand der im folgenden aufgezählten objektiven Auswahlkriterien drei bis fünf grundsätzlich geeignete Bewerber aus, die im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet sind. Der Auftraggeber wird die drei bis fünf ausgewählten Bewerber über die Vergabeplattform zur Abgabe eines Erstangebotes auffordern und die anderen Bewerber über ihre Nichtberücksichtigung informieren.
Bewerberauswahl über die Mindestanforderungen an Referenzen hinaus.
Die Referenzen müssen vergleichbar sein. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich des Betriebs von klinischen Versorgungsapotheken. Die Vergleichbarkeit ist dabei gegeben, wenn das versorgte Klinikum über mindestens 240 Betten sowie eine Notfallversorgung mit angeschlossener Intensivstation verfügt. Beim Betrieb der Versorgungsapotheke musste dabei eine 24-7-Ruf- bzw. Dienstbereitschaft vorgehalten werden.
Das Referenzprojekt muss während der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, begonnen oder abgeschlossen worden sein. Zum Referenznachweis ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal 3 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Vertragspartners unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse,
- Angabe des Beginns und ggf. der Beendigung Leistungserbringungen,
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (inkl. Bestätigung der 24/7 Dienstbereitschaft), Mindestanforderung
- Anzahl der Betten, Mindestanforderung
- Angabe Notfallversorgung mit Intensivstation. Mindestanforderung
Sowie gegebenenfalls
- Angabe und kurze Beschreibung erbrachter Fortbildungs- und Beratungsdienstleistungen,
- Anzahl der Standorte des Klinikums.
Für jede die o.g. Mindestanforderungen erfüllende eingereichte Referenz erhält der Bewerber über die Mindestanforderung von einer Referenzen hinaus 1 Punkt (maximal 7 zusätzliche Punkte).
Für jede Referenz, bei der die Dienstleistung auch Fortbildungs- und Beratungsleistungen im Sinne der Leistungsbeschreibung beinhaltet hat, wird zusätzlich 1 Punkt vergeben (maximal 10 zusätzliche Punkte).
Für jede Referenz, bei der ein Klinikum mit mehr als einem Standort betreut wurde, wird zusätzlich ein Punkt vergeben (maximal 10 zusätzliche Punkte).
Es werden maximal zehn Referenzen gewertet.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Punktegleichstand ggf. weitere Bewerber über die maximale Anzahl hinaus zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vorlage eines aktuellen (nicht älter als 6 Monate ab dem Ende der Teilnahmefrist) Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis einer vergleichbaren Eintragung je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise. Der Auftraggeber akzeptiert für Bewerber aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gem. Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU.
1. Erklärung über einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2022, 2021, 2020 - vgl. Eignungsformblatt
2. Erklärung über einen Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] EUR (netto) mit Dienstleistungen im Bereich Versorgungsapotheke / Krankenhausapotheke im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2022, 2021, 2020 - vgl. Eignungsformblatt
3. Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung eines Versicherers mit einer Versicherungssumme für Sach-, Personen- und Vermögensschäden von mindestens 10 Mio. Euro je Versicherungsfall, zweifach maximiert im Versicherungsjahr, oder eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers), dass im Auftragsfall eine Versicherung mit der oben genannten Mindestsumme und der genannten Maximierung geschlossen werden wird.
Eine Referenz im Bereich des Betriebs von Versorgungsapotheken aus den letzten fünf Jahren, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge.
Die Referenz muss vergleichbar sein. Als vergleichbare Leistungen gelten Leistungen im Bereich des Betriebs von klinischen Versorgungsapotheken.
Die Vergleichbarkeit ist dabei gegeben, wenn das versorgte Klinikum über mindestens 240 Betten sowie eine Notfallversorgung mit angeschlossener Intensivstation verfügt. Beim Betrieb der Versorgungsapotheke musste dabei eine 24/7-Ruf- bzw. Dienstbereitschaft vorgehalten werden.
Das Referenzprojekt muss während der letzten fünf Jahre, gerechnet vom Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge, begonnen oder abgeschlossen worden sein. Zum Referenznachweis ist eine aussagekräftige Kurzdarstellung für jede Referenz auf eigener Unterlage (jeweils maximal 3 DIN A4-Seiten) einzureichen. Die Darstellung muss jeweils folgende Angaben enthalten:
- Angabe des Vertragspartners unter namentlicher Nennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse,
- Angabe des Beginns und ggf. der Beendigung Leistungserbringungen,
- Kurzbeschreibung der vom Bewerber erbrachten Leistungen (inkl. Bestätigung der 24/7 Dienstbereitschaft),
- Anzahl der Betten,
- Angabe Notfallversorgung mit Intensivstation.
Sowie gegebenenfalls
- Angabe und kurze Beschreibung erbrachter Fortbildungs- und Beratungsdienstleistungen
- Anzahl der Standorte des Klinikums
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlag und Vertragsschluss stehen unter der aufschiebenden Bedingung der Genehmigung des Versorgungsvertrages durch das zuständige Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit, Verbraucherschutz und Pharmazie der Regierung von Oberbayern.
Der Vertragsentwurf wird der zuständigen Stelle bereits vorab vorgelegt. Diese wird im Falle von Vertragsänderungen laufend informiert, um im Anschluss an die Auswahl des Zuschlagsaspiranten eine möglichst zeitnahe Freigabe zu erhalten.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFK67UM
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen-
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden kann, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).