Ruperti-Gymnasium Mühldorf Erweiterung G9 - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Töginger Strasse 18
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8631699582
Fax: +49 8631699383
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-mue.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ruperti-Gymnasium Mühldorf Erweiterung G9 - Tragwerksplanung
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, 8 (bei stufenweiser Beauftragung)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6, 8 bei stufenweiser Beauftragung. Das Landratsamt Mühldorf am Inn hat die Erweiterung G9 des Ruperti-Gymnasiums an der Herzog-FriedrichStr. 16-18 in Mühldorf am Inn geplant.Am Hauptgebäude entlang der Herzog-Friedrich-Str. sollen auf drei Ebenen 9 Klassenräume für das G9 realisiert werden. Kosten:Die Kostenschätzung (Stand Februar 2023) endet mit ca. 3,65 Mio. EUR brutto. Termine:Planung: umgehend nach BeauftragungBaubeginn: ab II. Quartal 2024 in Abstimmung mit der FörderbehördeBauliche Fertigstellung: III. Quartal 2025Nutzungsaufnahme: September 2025
Stufenweise Beauftragung;
Zusätzliche oder Besondere Leistungen;
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80797
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.