Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Landshut
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Veldener Str. 15
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Landratsamt Landshut
E-Mail:
Telefon: +49 8714083140
Fax: +49 871408163140
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Landshut
Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Landshut
Landkreis Landshut
Der Landkreis Landshut beabsichtigt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgabe, die flächendeckende
Erfassung und Vermarktung / Verwertung von Nichtverpackungs-Kunststoffen (NVP-Kunststoffe) im
Landkreisgebiet zum 01.03.2023 neu zu vergeben.
Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:
- Übernahme der Mischkunststoffe von den Altstoffsammelstellen inkl. Transport und Verwiegung /
Massenfeststellung (von 2019 bis 2021 durchschnittlich ca. 480 Mg/a Mischkunststoffe)
- Vermarktung/Verwertung des Nichtverpackungskunststoffs (von 2019 bis 2021 durchschnittlich ca. 480 Mg/a
Mischkunststoffe)
Die angegebenen Mengen können sich ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen
unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Mengenänderungen im
Rahmen der unter Vertragsbedingungen, Ziffer 9.1.7 definierten Bandbreite zu keinen Veränderungen der
Angebotspreise führen.
Weiteres siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Nichtverpackungskunststoffen im Landkreis Landshut
Postanschrift: Neue Industriestr. 1
Ort: Moosburg a.d.Isar
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85368
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen..
Diese Zeilen NICHT löschen! Sie können dahinter weitere zusätzlich Angaben eintragen.
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=2#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift: Regierung von Oberbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Die Adresse der Vergabekammer mit Faxnummer usw. sind dieser Veröffentlichung unter VI 4.1 und dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen.
Postanschrift: Veldener Str. 15
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 871408163140
Fax: +49 8714083140
Internet-Adresse: www.landkreis-landshut.de