Sicherheitsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln an der Universität Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_UNA_III/2/D_000001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Universitätsstraße 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Knack, Viktoria
E-Mail:
Telefon: +49 8215983041
Fax: +49 8215985056
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln an der Universität Augsburg
Die Universität Augsburg beabsichtigt, die Sicherheitsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln zu vergeben. Es sind in etwa 70.000 Betriebsmittel zu prüfen. Der geschätzte Zeitraum für die Prüfungen beträgt etwa zwei Jahre, wobei der Start der Leistungserbringung im Juli 2023 erfolgen soll. Es besteht die Option auf eine einmalige Vertragsverlängerung um weitere zwei Jahre in beiderseitigem Einverständnis
Die Universität Augsburg beabsichtigt, die Sicherheitsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln zu vergeben. Es sind in etwa 70.000 Betriebsmittel nach Leistungsbeschreibung zu prüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitsprüfungen an elektrischen Betriebsmitteln an der Universität Augsburg
Postanschrift: Große Ziegelohstraße 2
Ort: Laucha
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Postleitzahl: 06636
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
- 15-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB. Ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen. Danach wird er unzulässig.
- 30-Tages- und 6-Monats-Frist des § 135 Abs. 2, Abs. 1 Nr. 1 GWB. Ein Bieter, den der öffentliche Auftraggeber ohne Vorabinformation direkt oder im EU-Amtsblatt über einen Vertragsschluss informiert, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen und bei unterbliebener Information innerhalb von sechs Monaten nach Vertragsschluss einlegen. Danach wird er unzulässig.