Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1-5; Neubau und Umbau einer Fachoberschule; Modernisierung, Umbau der Bestandssporthalle, Erweiterungsbau Einfachsporthalle Referenznummer der Bekanntmachung: EOM_SUB_136859_Los_1; EOM_SUB_136860_Los_2.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kapellenstraße 4
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Ressort 5.3 Erzbischöfliche Schulen
E-Mail:
Telefon: +49 8921371-588
Fax: +49 8921371-748
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.erzbistum-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 1-5; Neubau und Umbau einer Fachoberschule; Modernisierung, Umbau der Bestandssporthalle, Erweiterungsbau Einfachsporthalle
Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume), LPH 1 bis 5, stufenweise für den Neubau und Umbau einer Fachoberschule (Los 1) und die Modernisierung und den Umbau der Bestandssporthalle und den Erweiterungsbau einer Einfachsporthalle (Los 2) auf dem Areal des Schulstandortes der Erzbischöflichen Vinzenz von Paul in Markt Indersdorf.
Fachoberschule
Erzbischöfliche Vinzenz von Paul Realschule Marienplatz 7 85229 Markt Indersdorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für das Projekt Fachoberschule (Los 1) und Sporthallen (Los 2).
Der Auftraggeber legt bei beiden Losen besonderen Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes im Sinne einer nachhaltigkeitsorientierten Gesamtstrategie, um durch eine hochwertige Planung sowohl bei dem Bau als auch in der Nutzungs-phase Energieverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig Komfort und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ungeachtet dessen steht die gesamte Planung unter dem "Diktat" der Funktionalität.
Los 1: Fachoberschule
Das Areal des Schulstandortes des Erzbischöflichen Vinzenz von Paul Realschule in Markt Indersdorf umfasst mehrere Gebäudekomplexe aus unterschiedlichen Epochen. Die Bereiche der ehemaligen Klosteranlage am Marienplatz sind seit 2008 bis 2021 in insgesamt vier (4) Bauabschnitten einer Generalinstandsetzung unterzogen worden.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Objektplanungsleistungen (Gebäude und Innenräume) entsprechend HOAI (2021) Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen LPH 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphasen erfolgt stufenweise.
Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand / pauschal vergütet.
Die Vertragslaufzeit kann je nach Planungs- und Baufortschritt länger dauern und
endet mit Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist.
2. Optionale weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach
Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Auftragnehmer 105,- EUR (netto)
- Projektleiter 85,- EUR (netto)
- Qualifizierter Mitarbeiter
(Architekt und oder Ingenieur): 75,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 56,- EUR (netto)
Sporthallen
Erzbischöfliche Vinzenz von Paul Realschule Marienplatz 7 85229 Markt Indersdorf
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume für das Projekt Fachoberschule (Los 1) und Sporthallen (Los 2).
Der Auftraggeber legt bei beiden Losen besonderen Wert auf die Entwicklung eines ganzheitlichen Konzeptes im Sinne einer nachhaltigkeitsorientierten Gesamtstrategie, um durch eine hochwertige Planung sowohl bei dem Bau als auch in der Nutzungs-phase Energieverbrauch und Umweltbelastung zu reduzieren und gleichzeitig Komfort und Wirtschaftlichkeit zu verbessern. Ungeachtet dessen steht die gesamte Planung unter dem "Diktat" der Funktionalität.
Los 2: Sporthallen
Es besteht ein Bedarf an weiteren Turnhallenflächen für die Schüler der Realschule einerseits und für die Schüler der Fachoberschule andererseits. Es finden bereits Sportunterrichtsstunden in externen Turnhallen (zum Beispiel in Röhrmoos) statt. Mo-mentan besitzt die Erzbischöfliche Vinzenz von Paul Realschule eine Doppelturnhalle aus dem Jahr 1992 und eine Gymnastikhalle aus dem Jahr 1980.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Beschaffung von Objektplanungs-leistungen (Gebäude und Innenräume) entsprechend HOAI (2021) Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen LPH 1 bis 5. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphasen erfolgt stufenweise.
Bauherr ist die Erzdiözese München und Freising, KdöR.
Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Beauftragung einzelner oder gar aller Stufen.
1. Stufenweise Beauftragung
Die Architektenleistungen werden je Los stufenweise beauftragt nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand / pauschal vergütet.
Die Vertragslaufzeit kann je nach Planungs- und Baufortschritt länger dauern und
endet mit Ablauf der letzten Gewährleistungsfrist.
2. Optionale weitere Besondere Leistungen
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach
Aufwand vergütet (Stundensatz):
- Auftragnehmer 105,- EUR (netto)
- Projektleiter 85,- EUR (netto)
- Qualifizierter Mitarbeiter
(Architekt und oder Ingenieur): 75,- EUR (netto)
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 56,- EUR (netto)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachoberschule
Postanschrift: Landwehrstrasse 37
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8959994-920
Fax: +49 8959994-929
Internet-Adresse: http://www.muck-petzet.com/
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sporthallen
Postanschrift: Landwehrstrasse 37
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80336
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8959994-920
Fax: +49 8959994-929
Internet-Adresse: http://www.muck-petzet.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A67UZ
Postanschrift: Maximiliansstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762-411
Fax: +49 8921762-847
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.