Ausschreibung Gebäudereinigung TLN Referenznummer der Bekanntmachung: FNG-KE-BNR-062023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Flughafenstr. 100
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentraleinkauf
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.airport-nuernberg.de
Postanschrift: Flughafenstr. 100
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.airport-nuernberg.de
Postanschrift: Flughafenstr. 100
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.airport-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung TLN
Gebäudereinigung im Albrecht Dürer Konzern
Unterhalts- und Glasreinigung sowie sonstige Dienstleistungen am Albrecht Dürer Airport Nürnberg, Aufteilung des Auftrags in zwei Lose.
Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich des Flughafens. Die Leistungen sind darüber hinaus während der Flugbetriebszeit, der Nacht, im laufenden Betrieb sowie unter Publikumseinflüssen auszuführen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 1 und Los 2
Unterhaltsreinigung
Flughafen Nürnberg GmbH Flughafenstr. 100 90411 Nürnberg
Los 1:
Unterhaltsreinigung sowie sonstige Dienstleistungen im Bereich Terminal, Verwaltung, allgemeine Flächen, Cargo, Parkhäuser und Verkaufsstellen.
Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich des Flughafens. Die Leistungen sind darüber hinaus während der Flugbetriebszeit, der Nacht, im laufenden Betrieb sowie unter Publikumseinflüssen auszuführen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um drei Jahre, sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag 12 Monate vor Vertragsende kündigt.
Glasreinigung
Flughafen Nürnberg GmbH Flughafenstr. 100 90411 Nürnberg
Los 2:
Glasreinigung im Bereich Terminal, Verwaltung, allgemeine Flächen, Cargo, Parkhäuser und Verkaufsstellen.
Die ausgeschriebenen Leistungen erfolgen im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich des Flughafens. Die Leistungen sind darüber hinaus während der Flugbetriebszeit, der Nacht, im laufenden Betrieb sowie unter Publikumseinflüssen auszuführen. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Vertrag verlängert sich einmalig um drei Jahre, sofern keine der Vertragsparteien den Vertrag 12 Monate vor Vertragsende kündigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärungen:
aa) dass wegen einer Straftat nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10 GWB keine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen keine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist.
bb) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
cc) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
dd) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
ee) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
ff) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
gg) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG und/oder § 21 MiLoG und/oder § 404 Abs. 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
hh) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach den §§ 10, 10a oder 11 des SchwarzArbG zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist/sind.
ii) dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 10 und 11 SchwarzArbG, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches SGB, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1c, 1d, 1f oder 2 des AÜG oder § 266a Abs. 1 bis 4 des SGB zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
jj) dass das Unternehmen oder dessen nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße von wenigstens [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind.
kk) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bei Einreichung des Teilnahmeantrags maßgeblichen Fassung vorliegt
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
b) Eigenerklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/ Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs.
1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bei Einreichung des Teilnahmeantrags maßgeblichen Fassung zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen.
Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den Anforderungen unter Ziffern III.1.1 bis III.1.3 dieser Auftragsbekanntmachung zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem Teilnahmeantrag separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Bewerbergemeinschaften:
Die unter III.1.1 a) bis c) sowie III.1.2 a) geforderten Eigenerklärungen sind von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die unter III.1.2 b) bis d) sowie unter III.1.3 a) bis c) geforderten Eigenerklärungen sind jeweils von dem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, dass für die Eignungserbringung im jeweiligen Punkt vorgesehen ist, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eignungsleihe:
Macht ein Bewerber von der Eignungsleihe (§ 47 SektVO) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung gem. § 47 Abs. 1 SektVO die entsprechende Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorlegen.
Die unter III.1.1 a) und c) sowie III.1.2 a) geforderten Eigenerklärungen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die unter III.1.2 b) bis d)) sowie unter III.1.3 a) bis c) geforderten Eigenerklärungen sind für die jeweiligen Punkte, in denen die Eignungsleihe vorgesehen ist, mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Eigenerklärung, dass die Zahlungsverpflichtungen zur gesetzlichen Unfallversicherung bis zum heutigen Tag erfüllt wurden unter Angabe der Berufsgenossenschaft sowie der Unternehmensnummer
b) Eigenerklärung, dass eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird (folgende Mindestsummen müssen bis spätestens zwei Wochen nach Vertragsbeginn abgedeckt und über die gesamte Laufzeit des Vertrags aufrechterhalten werden: Personenschäden 5 Mio EUR, Sach- und Vermögensschäden (jeweils) 5 Mio EUR, Tätigkeitsschäden 0,5 Mio EUR, Schlüsselverlustrisiko 0,25 Mio EUR).
c) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
d) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (EUR, netto), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
Zu Ziffer III.1.2 d):
Der angegebene jährliche Gesamtumsatz darf im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Los 1 nicht unter [Betrag gelöscht] EUR p. a. (ohne Umsatzsteuer) liegen.
Für Los 2 gibt es keine Mindestanforderungen an den Umsatz.
a) Angaben über die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl
b) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragnehmer in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3 aufgeführten Eignungsnachweise, für jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern.
c) Angaben zu Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen (Unterhalts- und Glasreinigung (z. B. Flughäfen, Objekte mit hohem Publikumsverkehr (Einkaufszentren etc.)) ausgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt:
- Name und Adresse des Auftraggebers;
- Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
- Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen, mit Angaben zu Art der erbrachten Reinigungsleistungen (Unterhalts- und Glasreinigung), Art des gereinigten Objekts (z. B. Flughäfen, Objekte mit hohem Publikumsverkehr (Einkaufszentren etc.)), Angaben zu regelmäßiger Nachtarbeit, Arbeiten bei laufendem Betrieb, sowie Benennung anderer besonderer Umstände der Leistungserbringung.
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Jahresreinigungsfläche des Objekts (Los 1: nur Bodenflächen; Los 2: Fläche Fenster, Türen, Fassaden), Anzahl der durchschnittlich eingesetzten Mitarbeiter in Vollzeitäquivalenten
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Zu Ziffer III.1.3 c):
- Vorlage von mindestens einer Referenz, deren Leistungserbringung nicht länger als 36 Monate zurückliegt (Stichtag Veröffentlichung dieser Auftragsbekanntmachung).
- Die angegebenen Referenzen müssen (einzeln oder kumulativ) alle genannten Leistungsbereiche abdecken (Los 1: Unterhaltsreinigung mit regelmäßiger Nachtarbeit sowie unter laufendem Betrieb; Los 2: Glasreinigung mit regelmäßiger Nachtarbeit sowie unter laufendem Betrieb).
- Eine angegebene Referenz muss mindestens die genannten Jahresreinigungsflächen aufweisen (Los 1: Unterhaltsreinigung von mindestens 21,5 Mio qm (nur Bodenfläche); Los 2: Glasreinigung von mindestens 200 000 qm (Fläche Fenster, Türen, Fassaden).
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der bei Abgabe des Teilnahmeantrags maßgeblichen Fassung genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Alle geeigneten Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vor beschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
a) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
b) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Teilnahmeunterlagen erstellt. Diese sind für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Die Teilnahmeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bewerberfragen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang unter dem unter "I.3 Kommunikation" angegebenen Link zur Verfügung. Der Bewerber hat sich über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bewerberfragen selbst zu informieren. Wenn Sie sich anmelden, werden Sie über Änderungen und Neuigkeiten im Vergabeverfahren automatisch informiert. Die Anmeldung ist kostenfrei und freiwillig (keine Anmeldepflicht).
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in der Auftragsbekanntmachung und den gesamten Teilnahme- sowie Vergabeunterlagen das generische Maskulinum verwendet. Selbstverständlich beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.
c) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1. 2 bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
d) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Geplant ist eine Verhandlungsrunde mit den Bietern, welche nach Auswertung der Angebote auf den Rängen 1 bis 3 liegen (wirtschaftlichstes Angebot, zweitwirtschaftlichstes Angebot und drittwirtschaftlichstes Angebot). Der Termin hierfür ist für Mitte Oktober 2023 geplant.
cc) Der Auftraggeber behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
e) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
f) Fragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 10.08.2023 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
g) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
h) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
i) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Auftragsbekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlich wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird. Sollten die Teilnahme- bzw. Vergabeunterlagen und die Auftragsbekanntmachung widersprüchliche Angaben enthalten, gelten die Angaben der Auftragsbekanntmachung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YSP63LY
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 92522
Land: Deutschland
E-Mail:
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland