Lieferung von Auftausalz Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-035-6500
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Platz-der-Deutschen-Einheit 1
Ort: Neuburg a.d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 843157313
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://neuburg-schrobenhausen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Auftausalz
Lieferung von losem Auftausalz zur Einlagerung in verschiedenen Hallen und Silos für die Wintersaison 2023/2024 sowie 2024/2025
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Landkreisstraßen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen werden durch das Sachgebiet 13, Hoch- und Tiefbau des Landratsamtes Neuburg-Schrobenhausen betreut. Für die Sicherstellung des Winterdienstes (Beseitigung und Vorbeugung von Glätte) ist u.a. ein Zentrallager für Streusalz vorhanden. Darüber hinaus bestehen mit einigen Gemeinden des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen sowie der Nachbarlandkreise Donau-Ries und Eichstätt Winterdienstkooperationen. Der Auftrag umfasst daher auch die Salzversorgung dieser Kommunen.Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für die gesamte Vertragslaufzeit (Wintersaison 2023/2024 und Wintersaison 2024/2025) und alle Auftraggeber 5.610 Tonnen. Es handelt sich hierbei um eine unverbindliche Prognose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.