700-06 Unterstützungsdienstleistungen KHZG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift: Stenglinstr. 2
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8214003533
Fax: +49 821400173531
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-06 Unterstützungsdienstleistungen KHZG
Dienstleistungen für Beratung, Projekt- und Prozessmanagement sowie Umsetzungsbegleitung, zur Umsetzung
der KHZG basierten Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der KHZG-relevanten, gesetzlichen
Grundlagen und den damit verbundenen IT Vernetzungs- und Transformations-Projekten.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Gegenstand der Beschaffung sind Dienstleistungen für Beratung, Projekt- und Prozessmanagement sowie
die Begleitung zur Umsetzung der KHZG-basierten Digitalisierungsvorhaben unter Berücksichtigung der
KHZG-relevanten gesetzlichen Grundlagen und den damit verbundenen IT-Vernetzungs- und Transformations-
Projekten.
Der künftige Auftragnehmer (AN) muss das UKA bei der Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben ganzheitlich
betreuen. Dies umfasst sowohl koordinative Leistungen als auch fachlich fundierte Unterstützung. Die zu
beschaffenden Unterstützungsleistungen gliedern sich in die nachfolgenden Leistungsbereiche:
- Projektmanagement
- Beratung zu Digitalisierungsthemen
- Beratung zu Sicherheitsthemen
- Beratung im Hinblick auf die Durchführung und Koordinierung von Vergabeverfahren
Vertragsgrundlage ist der abzuschließende EVB-IT Dienstvertrag.
Ein Expertennetzwerk stellt bei Bedarf zusätzlich benötigte Expertise bereit. Diese Expertise ist jeweils
kurzfristig nutzbar und kann dem Auftraggeber für die Bereitstellung von Spezialwissen zur Verfügung gestellt
werden. Der Aufwand hierfür wird über optionale Positionen im Preisblatt berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=275256
I. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV bzw. § 31 UVgO in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB
Ich/Wir erkläre(n), dass:
(1) für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen.
bzw.
(2) zwar ist zu meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im Wettbewerbsregister gespeichert, jedoch hat
mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit nachprüfbar sind und der
Registerbehörde zur Prüfung vorgelegt werden.
(Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro (netto) wird der Auftraggeber bei der Registerbehörde im
Bundeskartellamt abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter, auf dessen Angebot der
Zuschlag erteilt werden soll, gespeichert sind.)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie
der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe(n).
(3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft:
Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen
Versicherungsträgers.
(4) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation:
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/
unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes:
Ich bin/Wir sind in einem Berufs-/Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet, kann/können aber auf andere
Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Vorlage der Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei
der Industrie- und Handelskammer oder anderweitige sonstige Nachweise
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Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und
Sachschäden in Höhe von 5.000.000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von
2.000.000,- EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des
Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss
abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten
und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag
Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu
erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der
Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend:
Versicherungsmakler) erfüllt werden, wenn dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und
Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und
Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide
Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Durchschnittlicher Mindestjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022)
von durchschnittlich 5.000.000,- EUR netto p.a.
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Erfahrung:
Der Bieter muss Erfahrung im Bereich der strategischen Beratung, der Planung und Beschaffung, der
Einführung und der Integration von klinischen IT-Systemen auf Basis IHE, HL7 und DICOM nachweisen.
Der Bieter muss mehrjährige Erfahrung im Bereich der Erstellung, Begleitung und Durchführung von
Ausschreibungen (national + EU-weit) nachweisen.
Referenzen:
Der Bieter kann mindestens 8 Referenzkrankenhäuser benennen, die er bei der Antragstellung auf Gewährung
von Fördermitteln auf Basis des KHZG beraten hat.
Darunter befinden sich mindestens zwei Universitätskliniken und mindestens 4 Krankenhäuser oder
Krankenhausgruppen, die zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) zählen und deren Digitalisierungsportfolio für das
KHZG erarbeitet und die Antragstellung unterstützt / durchgeführt wurde.
Der Bieter kann mindestens 2 Referenzkrankenhäuser benennen, die er bei der Umsetzung und den
Vergabevorbereitungen (Ausschreibungen) der KHZG-Projekte seit mindestens 9 Monaten begleitet, bzw.
begleitet hat. Unter den 2 Referenzkrankenhäusern befindet sich mindestens eine Universitätsklink und
mindestens ein Krankenhaus das zur kritischen Infrastruktur (KRITIS) zählt.
Die einzelnen Projekte sind so zu beschreiben, dass die Art und der Umfang der erbrachten Leistung, der
Auftragswert und der Auftragszeitraum klar erkennbar sind. Zur Überprüfung der jeweiligen Referenzen müssen
Ansprechpartner und Kontaktdaten angeben werden. Mit Abgabe des Angebotes erklärt sich der Bieter mit der
Prüfung der von ihm angegebenen Referenzen einverstanden.
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.