745-01 Ingenieurvermessung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-L-006
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 8651773-0
Fax: +49 8651773-111
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
745-01 Ingenieurvermessung
745-01 Ingenieurvermessung
Schönau am Königssee
Der Landkreis Berchtesgadener Land plant den Wiederaufbau der nach dem Unwetter teilweise zerstörten Lotto Bayern Eisarena Königssee in Schönau am Königssee.
In der Nacht vom 17.07.2021 zum 18.07.2021 wurde die kombinierte Kunsteisbahn für Bob und Rodel am Königssee durch langanhaltende und intensive Regenfälle sowie den daraus folgenden Geröllmassen zum Teil zerstört. In der Kreistagssitzung vom 22.10.2021 wurde beschlossen, dass für den Wiederaufbau der Kunsteisbahn eine Planung einschließlich Objektschutz gegen Georisiken in Auftrag gegeben werden soll.
Ziel des Projekts ist es, eine nutzungsgerechte Kunsteisbahn als Trainingsstätte für den Spitzensport wiederherzustellen. Aufgrund der bestehenden Georisiken und im Hinblick auf die Schadensgeschichte ist dabei ein dauerhaft sicherer Objektschutz zu gewährleisten.
Für das Bauvorhaben „Wiederaufbau Kunsteisbahn Königssee“ dürfen wir Sie daher um ein Honorarangebot für die Leistungen der Vermessung bitten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
745-01 Ingenieurvermessung
Postanschrift: Ingolstädter Straße 12
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 892176-0
Fax: +49 892176-2914
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Salzburger Str. 64
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: +49 8651773-381
Fax: +49 8651773-9381