Lieferung einer Elektro-Wegebahn für den Kellerwald-Express Referenznummer der Bekanntmachung: 80.23-3.31
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Birkenfelderstraße 4
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Postleitzahl: 91301
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9191714289
Fax: +49 9191714285
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung einer Elektro-Wegebahn für den Kellerwald-Express
Lieferung einer Elektro-Wegebahn für den Kellerwald-Express
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Forchheim (Bayern, Landkreis Forchheim) beschafft eine neue Elektro-Wegebahn für den Kellerwald-Express des Tourismusmanagements. Neben den allgemeinen Anforderungen ist besonders auf die Wendigkeit, Wartungsfreundlichkeit und Manövrierfähigkeit sowie leichte Bedienbarkeit zu achten. Angeboten werden kann nur ein fabrikneues Fahrzeug, das entsprechend der in den Vergabeunterlagen beinhalteten Leistungsbeschreibung produziert wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rüscheid
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56584
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9181531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.