Zwischenlagerung und Entsorgung von Aushubmaterial Referenznummer der Bekanntmachung: T60a125823
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zwischenlagerung und Entsorgung von Aushubmaterial
Zwischenlagerung und Entsorgung von Bodenmaterial der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2 ausgenommen gefährlicher Abfall aus verschiedenen Baumaßnahmen der HA Tiefbau im Stadtgebiet München.
Zwischenlagerfläche des Auftragnehmers
Zwischenlagerung und Verwertung von ca. 11.000 t Aushubmaterial der Zuordnungsklassen Z0 bis größer Z2, ausgenommen gefährlicher Abfall, aus verschiedenen Maßnahmen des Baureferates, Hauptabteilung Tiefbau, im Stadtgebiet München
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Garching b. München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Der LH München steht aufgrund eines geschlossenen Vertrags die Zwischenlagerfläche in 82362 Weilheim, Leprosenweg 30a bereits zur Verfügung. Zur Erhöhung der Entsorgungssicherheit hat der Auftraggeber Interesse an einer weiteren, zur oben genannten räumlich getrennten, genehmigten Zwischenlagerfläche. Aus diesem Grund darf die genannte Zwischenlagerfläche bei dieser Ausschreibung nicht erneut angeboten werden.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.