Agenturleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 23-147
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Agenturleistungen
Die AOK-Gemeinschaft setzt sich aus 11 AOKs mit insgesamt 27 Millionen Versicherten zusammen. Sie besteht aus der AOK-Bundesverband GbR und 11 selbstständigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Auftraggeberin dieser Ausschreibung ist die AOK Bayern, welche die Größte aller AOKs mit mehr als 4,6 Millionen Versicherten ist. Das sind fast 500.000 Versicherte mehr als noch vor zehn Jahren. Damit ist die Auftraggeberin Bayerns größte Krankenkasse und die viertgrößte in Deutschland. Der Marktanteil liegt im Freistaat bei mehr als 40 % - der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 %. Der ermäßigte Beitragssatz - für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld - beträgt 14 %. Der einkommensabhängige Zusatzbeitrag liegt aktuell bei 1,58 %. Rund 11.000 Mitarbeiter sind bei der Auftraggeberin tätig, die ein Haushaltsvolumen von rund 16,8 Milliarden Euro verwaltet. In rund 200 Geschäftsstellen in Bayern können Versicherte direkten und persönlichen Kontakt zur Auftraggeberin knüpfen.
Ziel der Auftraggeberin ist es, den werblichen, vertrieblichen und kommunikativen Auftritt, die Zielgruppenansprache und die Leistungs- und Servicekommunikation unter Nutzung aller relevanten Kommunikationskanäle strategisch zu planen, zu konzipieren und in die Umsetzung zu bringen. Dabei soll die Effizienz der Kommunikationsmaßnahmen insgesamt nachhaltig gesteigert und der Marktanteil an Versicherten bis 2028 deutlich angehoben werden. Dazu sollen Versicherte und Neukunden - insbesondere durch digitale Kanäle - zuverlässig erreicht werden. U. a. steht die Konvertierung potentieller Adressen sowie die Verbesserung der Markenwahrnehmung im Fokus. Wesentliche Rollen werden dabei auch der Dokumentation und Interpretation von Kampagnen- und Medialeistungen auf Basis von definierten Kennzahlen, der Erstellung von regelmäßigen Berichten sowie klaren Ableitungen und daraus resultierenden Handlungsempfehlungen zur Optimierung hinsichtlich der Zielerreichung von Maßnahmen zukommen.
Durch kontinuierliche Markt- und Wettbewerberbeobachtung, Erfolgskontrolle sowie die Beobachtung und Auswertung aktueller Entwicklungstrends - vor allem auch im Bereich der digitalen Medien - sollen Potenziale frühzeitig identifiziert und systematisch für die Auftraggeberin erschlossen werden. Auf die folgenden Ziele wird dabei besonderer Wert gelegt:
- Entwicklung einer ganzheitlichen, orchestrierten und zielgerichteten Marktbearbeitung durch eine einheitliche und konsequente Kommunikation über alle Kommunikationskanäle hinweg
- Schaffung einer auf die Auftraggeberin zugeschnittenen Kommunikationsstrategie
- Die Auftragnehmer stellen sicher, dass die Maßnahmen mit relevanter Haltung, Angeboten, Mehrwerten und Services im Leben der Zielgruppen präsent sein werden (kanalübergreifende Bedienung der Kundenbedürfnisse und Kundenanliegen
- Kontinuierliche, nachhaltige Erhöhung des Marktanteils (s.o.)
Neben der Betreuung der Weiterentwicklung der Markenführung und einer wettbewerbsfähigen Markenpositionierung steht insbesondere die Aktivierung und Sicherung von Bestandskunden bei gleichzeitiger Gewinnung von neuen Mitgliedern im Fokus.
Für folgende Agenturleistungen sucht die Auftraggeberin Agenturdienstleister, mit denen jeweils einzelne Agentur-Rahmenverträge abgeschlossen werden sollen:
- Los 1: "Full-Service-Kreativ- und Strategieagentur" - Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen. Hier gibt es grundsätzlich keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Es besteht jedoch ein festes monatliches Honorar für zu erbringende Basisleistungen.
- Los 2: "Media-Agentur" - Beratung, Konzeption und Umsetzung einer Mediastrategie inkl. Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung für bayernweite Kommunikationsmaßnahmen (klassisch und/oder digital) unter Berücksichtigung des neuen Mediazielbildes. Hier besteht keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Los 1: "Fullservice Kreativ- und Strategieagentur"
Los 1: "Fullservice Kreativ- und Strategieagentur" - Konzept-, Strategie-, Beratungs-, Kreativ-, Ausführungs- und Umsetzungsleistungen. Hier gibt es grundsätzlich keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin. Es besteht jedoch ein festes monatliches Honorar für zu erbringende Basisleistungen.
Das Inkrafttreten der Verträge und die operative Umsetzung sind ab dem 01.03.2024 geplant. Die Zeit zwischen der Zuschlagserteilung und dem Inkrafttreten des Vertrages wird als Einarbeitungszeit genutzt. Der Vertrag läuft bis 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, längstens jedoch auf vier Jahre und vier Monate, sofern die Auftraggeberin nicht sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres kündigt.
Sofern je Los mehr als 4 geeignete Bewerbungen form- und fristgerecht eingegangen sind, wird die Auftraggeberin 4 Bieter auswählen, die anschließend aufgefordert werden, ein (indikatives) Erstangebot abzugeben. Die Auswahl dieser 4 Bieter erfolgt anhand der Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer (Abschnitt B. Pkt. XI. Eignung und Abschnitt B. Pkt. XVI., Prüfung der Teilnahmeanträge/Kriterien zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren der Bewerbungsbedingungen).
Los 2: "Media-Agentur"
Los 2: "Media-Agentur" - Beratung, Konzeption und Umsetzung einer Mediastrategie inkl. Definition der Zielsetzung und Kennzahlen zur Erfolgsmessung für bayernweite Kommunikationsmaßnahmen (klassisch und/oder digital) unter Berücksichtigung des neuen Mediazielbildes. Hier besteht keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin.
Das Inkrafttreten der Verträge und die operative Umsetzung sind ab dem 01.03.2024 geplant. Die Zeit zwischen der Zuschlagserteilung und dem Inkrafttreten des Vertrages wird als Einarbeitungszeit genutzt. Der Vertrag läuft bis 30.06.2026. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr , längstens jedoch auf vier Jahre und vier Monate, sofern die Auftraggeberin nicht sechs Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres kündigt.
Sofern je Los mehr als 4 geeignete Bewerbungen form- und fristgerecht eingegangen sind, wird die Auftraggeberin 4 Bieter auswählen, die anschließend aufgefordert werden, ein (indikatives) Erstangebot abzugeben. Die Auswahl dieser 4 Bieter erfolgt anhand der Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer (Abschnitt B. Pkt. XI. Eignung und Abschnitt B. Pkt. XVI., Prüfung der Teilnahmeanträge/Kriterien zur Auswahl für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren der Bewerbungsbedingungen)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a)Eigenerklärung zur Eignung
Die Auftraggeberin überprüft das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Auftraggeberin hat zudem die Einhaltung der Anforderungen des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, sicherzustellen. Die Bieter haben hierzu eine ausgefüllte und in Textform mit dem Namen des Erklärenden versehene Eigenerklärung zur Eignung (Anlage 6) einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss die Eigenerklärung zur Eignung für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss die Eigenerklärung zur Eignung auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
b) Gewerbezentralregisterauszug/Wettbewerbsregister
Da die Auftraggeberin ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR dazu verpflichtet ist, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung anzufordern bzw. eine Abfrage beim Wettbewerbsregister nach dem WRegG vorzunehmen, wird darauf hingewiesen, dass die Bieter auf Anforderung durch die Auftraggeberin einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate) einreichen müssen, aus dem hervorgeht, wer die vertretungsberechtigten Personen sind. Eine Zuschlagserteilung kann in der Regel nur erfolgen, wenn keine Eintragungen im Gewerbezentralregister sowie dem Wettbewerbsregister vorliegen.
Bei Bietergemeinschaften muss der Handelsregisterauszug für jedes Mitglied eingereicht werden. Sofern der Bieter Drittunternehmen benennt, muss der Handelsregisterauszug auch für die Drittunternehmen eingereicht werden.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Die Bieter belegen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch den Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Angemessen ist eine Deckungssumme
für Los 1 (Kreativagentur) in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro - 3fach maximiert für alle Fälle eines Jahres - für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen unterhält.
für Los 2 (Mediaagentur) in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro - 3fach maximiert für alle Fälle eines Jahres - für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen unterhält.
Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristende sein. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies hat er der Auftraggeberin spätestens eine Woche nach Mitteilung, dass sein Angebot zur Zuschlagserteilung vorgesehen ist, nachzuweisen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis über eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Bescheinigung einer Krankenkasse oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate bei Angebotsfristablauf).
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied einzureichen.
Achtung: Dieser Eignungsnachweis muss noch nicht mit dem Teilnahmeantrag/Angebot, sondern erst auf Anforderung durch die Auftraggeberin eingereicht werden!
Nachweis einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung. Angemessen ist eine Deckungssumme
für Los 1 (Kreativagentur) in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro - 3fach maximiert für alle Fälle eines Jahres - für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen unterhält.
für Los 2 (Mediaagentur) in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro - 3fach maximiert für alle Fälle eines Jahres - für Personenschäden sowie für Sach- und Vermögensschäden, inklusive Verletzungen von Datenschutzbestimmungen unterhält.
Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate bei Angebotsfristen-de sein. Sofern der Bieter keine aktuell bestehende entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, genügt eine Eigenerklärung, in welcher er bestätigt, dass im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
Bescheinigung einer Krankenkasse oder eine vergleichbare Bescheinigung der zuständigen Stelle des EU-Mitgliedstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, über ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge (nicht älter als zwölf Monate bei Angebotsfristablauf).
Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie die einzureichenden Erklärungen und Nachweise für Los 1 ergeben sich aus folgendem Dokument:
https://www.francisdrake-pitchberatung.de/wp-content/uploads/2023/07/Eignungskriterien-Los-1.pdf
Die Anforderungen an die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sowie die einzureichenden Erklärungen und Nachweise für Los 2 ergeben sich aus folgendem Dokument:
https://www.francisdrake-pitchberatung.de/wp-content/uploads/2023/07/Eignungskriterien-Los-2.pdf
Die geforderten Mindeststandards für Los 1 ergeben sich aus folgendem Dokument:
https://www.francisdrake-pitchberatung.de/wp-content/uploads/2023/07/Eignungskriterien-Los-1.pdf
Die geforderten Mindeststandards für Los 2 ergeben sich aus folgendem Dokument:
https://www.francisdrake-pitchberatung.de/wp-content/uploads/2023/07/Eignungskriterien-Los-2.pdf
Abschnitt IV: Verfahren
Die Laufzeit beträgt höchstens vier Jahre und vier Monate. Die Überschreitung der zulässigen Höchstdauer ist aufgrund der Haushaltsplanung der Auftraggeberin erforderlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der letztmögliche Termin für das Einreichen von Bieterfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist der
11.08.2023, 12:00 Uhr.
Nach diesem Zeitpunkt eingereichte Bieterfragen können leider nicht mehr beantwortet werden. Der Grund hierfür ist, dass die Bieterfragen und Antworten allen Bietern so rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden müssen, dass sie bei der Erstellung des Teilnahmeantrags berücksichtigt werden können.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6Y6G90
Ort: Bonn
Land: Deutschland
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.