Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme von drei Satellitenmodems mit DVB-S2X-Standard
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE21H
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): ZV I.3
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Einbau und Inbetriebnahme von drei Satellitenmodems mit DVB-S2X-Standard
Auftragsgegenstand ist die Lieferung, der Einbau und Inbetriebnahme von drei Satellitenmodems des Herstellers Work Microwave inklusive der erforderlichen Lizenzen für das Bodensegment der UniBwM. Die Modems müssen die Kommunikation zum Satelliten ATHENE 1 sicherstellen. Die Modems des Satelliten geben dabei den Standard und damit das am Boden erforderliche Modem vor.
Um die Kommunikation zwischen Bodensegment und Satellit sicher zu gewährleisten, kommen für das Bodensegment nur die Satellitenmodems in Frage, die der Satellitenlieferant auf dem Satelliten verwendet. Der Satellitenplattformlieferant setzt Modems ein bzw. testet die Kompatibilität seiner Modems mit den Modulatoren und Demodulatoren des Herstellers Work Microwave. Entsprechend kommen nur Satellitenmodems dieses Herstellers in Betracht.
Die Satellitenmodems müssen mit den auf der Satellitenplattform ATHENE 1 verwendeten Satellitenmodems kompatibel sein und die reibungslose Kommunikation zwischen Satellit und Bodensegment sicherstellen. Dazu müssen die Satellitenmodems über den digitalen Satellitenfernsehübertragungsstandard DVB-S2X (DVB-S2X - ETSI EN 302 307-2; DVB-S2 - ETSI EN 302 307-1) verfügen. Weiter müssen die Satellitenmodems die folgenden Modulationen unterstützen:
• QPSK bis 256APSK (normal, short, linear) für DVB-S2X und
• QPSK bis 32APSK (normal, short) für DVB-S2.
Die Symbolraten müssen bis zu 500 Msps betragen, und die Datenrate muss bis zu 3 Gbit/s im Upload und 3 Gbit/s im Download betragen.
Weitere Anforderungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Der UniBw M steht für die Lieferung und den Aufbau des Empfängers insgesamt ein Budget in Höhe von maximal EUR 200.000,00 (netto) zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Die UniBw M darf den Auftrag zur Beschaffung der Satellitenmodems gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b), Abs. 6 VgV in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben. Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden. Work Micowave ist die einzige Herstellerin von Satellitenmodems mit DVB-S2X- Standard, die die Bedürfnisse der UniBw M erfüllen können.
Die UniBw M hat im Rahmen ihrer Markterkundung festgestellt, dass zwar andere Hersteller von Satelittenmodems mit DVB-S2X-Standards gibt. Allerdings integriert jeder Hersteller den DVB-S2X-Standard auf andere Weise in seine Modems, was regelmäßig zu Kommunikationsproblemen zwischen Modems unterschiedlicher Hersteller führt und sogar dazu führen kann, dass keine Kommunikation zwischen den Modems möglich ist.
Eine Alternative oder Ersatzlösung zu der Leistung der Work Microwave besteht daher nicht. Nur die Satellitenmodems des Herstellers Work Micorwave erfüllt die spezifischen Anforderungen und stellt sicher, dass Bodensegment und Satellitenstation reibungslos kommunizieren können.
Die UniBw M hat das Vergabeverfahren nicht in der Absicht konzipiert, Work Microwave zu bevorzugen oder andere Wirtschaftsteilnehmer zu benachteiligen, sondern will lediglich sicherstellen, dass die Kommunikation zwischen Satellit und Bodenstation sichergestellt ist und so das Forschungsvorhaben der UniBw M erfolgreich durchgeführt werden kann.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift: Rudolf-Diesel-Ring 2
Ort: Holzkirchen
NUTS-Code: DE21F Miesbach
Postleitzahl: 83607
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 80246408202
Internet-Adresse: https://work-microwave.com/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Die Frist zur Einreichung eines Nachprüfungsantrages bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle, um den Abschluss des Vertrages zu verhindern, beträgt zehn Kalendertage, gerechnet ab dem Tag nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. Auf § 135 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.