Leistungen der Altlastenkoordination für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing - Baulos 2 Referenznummer der Bekanntmachung: J60c174723
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungen der Altlastenkoordination für die Baumaßnahme U-Bahn Neubau Verlängerung der U5-West nach Pasing - Baulos 2
Leistungen der Altlastenkoordination für die Gewerke Straßen- und Ingenieurbau sowie Kanalbau: Koordination und Abstimmung der Tätigkeiten und des Vorgehens; Aushubüberwachung; Koordinierung der Massenströme auf den Lagerflächen; Organisation der Haufwerks- und Sohlbeprobungen; Chemische Untersuchungen; Beurteilung der Untersuchungsergebnisse; Beauftragung, Überwachung und Abrechnung der vom AG beauftragten Entsorgungsfachfirma; Erstellen von Entsorgungsnachweisen; Abfuhr von Aushubmaterial; Dokumentation
München, zwischen Gotthardstraße und Pippinger Straße
Die Bereitstellungsfläche befindet sich an der Gotthardstraße. Die externe Zwischenlagerfläche liegt max. 40 km vom Hauptort entfernt.
Die Gesamtlänge des Bauloses 2 beträgt ca. 2.690 m. Im Wesentlichen umfassen die Leistungen:
o die Aushubüberwachung (organoleptische Ansprache und Bewertung, Separierung des Aushubmaterials nach vermuteter Belastung bzw. nach Erkenntnissen der Vorerkundung),
o die Koordinierung und Überwachung von Materialströmen von und zu der Bereitstellungsfläche (Materialanlieferung und -abfuhr, Zuordnung zu Haufwerken),
o die Koordinierung der Bewirtschaftung der Bereitstellungsfläche (Zuweisen von Lagerflächen, Beschriftung der Halden, etc.),
o die Organisation, Durchführung und Dokumentation der Halden- und Sohlbeprobungen, der Analysen sowie die Bewertung der Untersuchungsergebnisse,
o Erstellen von Entsorgungsnachweisen und Begleitscheinen im elektronischen Abfallnachweissystem für den Transport und die Entsorgung von gefährlichen Abfällen als Bevollmächtigter des Auftraggebers,
o Einzel-Beauftragung der Entsorgung der deklarierten Haufwerke, Überwachung sowie Abrechnung der Leistungen der vom Auftraggeber beauftragten Entsorgungsfachfirma,
o sowie die Dokumentation der durchgeführten Leistungen.
Für die anfallenden Aushub- und Abbruchmaterialien werden drei Lagerflächen eingerichtet:
o Bereitstellungsfläche zur Haufwerksbildung und Deklaration bis zur Abholung für die Entsorgung. Derzeit sind für Baulos 5 West-2 ca. 11.000 m2 der Baumschule südlich der Gotthardstraße und westlich der Willibaldstraße als BSF vorgesehen.
o Zwischenlagerfläche Langwied für die Zwischenlagerung von Oberboden und Rotlage aus der Baumschule
o Externe Zwischenlagerfläche der Bau-Arge für den Schlitzwand- und Bohrpfahlaushub sowie das Material aus dem maschinellen Tunnelvortrieb (Entfernung max. 40 km von der Baustelle).
Die Aushubüberwachung und die Sohlbeprobungen finden teilweise im Bereich eines gültigen Arbeits- und Sicherheitsplanes gemäß DGUV R 101-004 / TRGS 524.
Geplante Mindestzahl sind 3 Bewerber, geplante Höchstzahl 5 Bewerber. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die nachfolgend aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber eine Auswahlmatrix verwenden, bei der die auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.3 genannten Unterkriterien zu den Referenzen bewertet und gewichtet werden; Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen. Es müssen zwei wertbare Referenzprojekte vorliegen, die Referenzangaben werden bewertet auf der Grundlage der unter Ziffer III.1.3, zu den Referenzen, genannten Auswahlkriterien, die anhand des jeweils benannten Referenzobjekts nachzuweisen sind. In die Wertung fließen maximal 3 Referenzprojekte ein.
Einzelheiten sind dem Bewerbungsbogen sowie der Auswahlmatrix zu entnehmen, auf die verwiesen wird: siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=247325 .
Erfüllen mehrere Bewerber am Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der beigefügten Auswahlmatrix zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Zu Ziff. II.2.7: Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
bb) dass für den Bewerber kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vorliegt. Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt.
cc) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AentG, § 21 MiLoG, § 98c AufenthG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister bzw. Wettbewerbsregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
dd) dass der Bewerber zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz bereit ist. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist die Erklärung von jedem Mitglied derselben, im Fall einer Eignungsleihe von jedem Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, abzugeben.
b) Der Bewerber hat - soweit aus Platzgründen möglich im Bewerbungsbogen an der dafür vorgesehenen Stelle, andernfalls auf einer Anlage zum Bewerbungsbogen - seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen, dass er von keiner gesellschafts-/ konzernrechtlichen oder personellen Verflechtungen mit anderen Architektur-/ Ingenieurbüros oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder zukünftigen Interessenkonflikts i. S. v. § 7 SektVO auszulösen.
c) Der Bewerber hat mit der Bewerbung den Nachweis über seine berufliche Qualifikation als (Diplom-) Ingenieur (FH/Univ.) der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Umwelttechnik oder gleichwertige Hochschulabschlüsse oder Qualifikationen zu erbringen. Sofern es sich beim Bewerber um eine juristische Person handelt, ist die Qualifikation des benannten verantwortlichen Berufsangehörigen nachzuweisen (entsprechend § 75 Abs. 3 VgV). Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist der Nachweis der beruflichen Qualifikationen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Im Fall der Eignungsleihe muss jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung beruft, eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorliegenden Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung), wird auf Ziffer II.2.9 verwiesen. Soweit als Nachweis Eigenerklärungen ausreichen, sind darüber hinaus keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinne zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen.
1.) Eigenerklärung über den gemittelten Gesamtumsatz des Bewerbers aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto), gemittelter Gesamtjahresumsatz von mindestens 250.000 € (netto).
2.) Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von über mindestens 2,0 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 0,5 Mio. Euro für sonstige Schäden. Die Versicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. Zudem muss die Ersatzleistung der Versicherung mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben und zusätzlich zu erklären, dass im Auftragsfall die schriftliche Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beigefügt wird, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o.g. Bedingungen eintritt.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4 verwiesen.
Eigenerklärung, dass der gemittelte Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 250.000 € (netto) beträgt. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung über die gesamte Vertragszeit abgeschlossen wird: Deckungssummen von mind. 5,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 10,0 Mio. EUR für sonstige Schäden; die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der o.g. Deckungssummen pro Jahr betragen (2-fach maximiert).
Erfüllt der Bewerber diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
1. Eigenerklärung über die durchschnittlich jährliche Zahl der qualifizierten Mitarbeiter des Unternehmens in den letzten drei Jahren (Angabe der Vollzeitäquivalente Teilzeitstellen sind entsprechend umzurechnen), mehr als 8. Um qualifizierte Mitarbeitende handelt es sich, wenn diese
- über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit naturwissenschaftlicher oder ingenieurtechnischer Ausrichtung (z. B: Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Geologe oder gleichwertig) verfügen,
- das nötige Fachwissen besitzen,
- über mindestens dreijährige Erfahrung in der praktischen Durchführung von Aushubüberwachungsmaßnahmen, Probenahmen und Beurteilung von Analyseergebnissen anhand der im Vertrag genannten Gesetze, Regelwerke und Vollzugshinweise verfügen.
2. Vorlage von mindestens 2 wertbaren Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers (maximal 3 Referenzen fließen in die Wertung ein; zur Vergleichbarkeit siehe unten, Mindeststandards), die anhand der in der Auswahlmatrix benannten und gewichteten Kriteriengruppen (Anwendung von Regelwerken und Vollzugshinweisen im Referenzprojekt - Gewichtung 20%; aktueller Referenzzeitraum, 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen – Gewichtung 10%; Projektdauer Altlastenkoordination – Gewichtung 10%; begutachtetes Aushubvolumen - Gewichtung 20%; Anzahl der beprobten Haufwerke – Gewichtung 10%; Anzahl der zu koordinierenden Firmen auf der Lagerfläche - Gewichtung 5%; Bauweise - Gewichtung 10%; Arbeiten in kontaminierten Bereichen im Rahmen eines Arbeits- und Sicherheitsplanes gemäß DGUV R 101-004 / TRGS 524 – Gewichtung 10%; Altlastenkoordination in einer der bestimmten Altlastenverdachtsflächen – Gewichtung 5%) bewertet werden (mit jeweils 0-3 Punkte).
Einzelheiten sind der Auswahlmatrix zu entnehmen, auf die verwiesen wird: siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=247325 .
3. Nachweis über die Notifizierung als Untersuchungsstelle nach § 18 BBodSchG (Sohl- bzw. Beweissicherungsbeprobung) oder die entsprechende Zulassung als Sachverständiger gemäß § 18 BBodSchG.
4. Nachweis über die Zulassung als Sachverständiger gemäß § 18 BBodSchG für die Bewertung der Ergebnisse der Sohl- und Beweissicherungsbeprobung.
5. Nachweise des Labors (chemische Analyseleistungen): Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025 und Notifizierung als Untersuchungsstelle gemäß §18 BBodSchG.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3 verwiesen. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Auswahlmatrix.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4), für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9) verwiesen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Eigenerklärung zu den Beschäftigtenzahlen gemäß Ziff. 1 abzugeben.
Für jede Referenz werden in der "Kurzbeschreibung der Art und des Umfangs" der jeweiligen Referenzformblätter des Bewerbungsbogens (FBl. 5 R1-R3) Angaben erwartet zu Bezeichnung und Standort des Referenzobjekts mit Angaben der Netto-Baukosten, Netto-Auftragssumme Altlastenkoordination, Beschreibung der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt und Zeitraum der Leistungserbringung.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegeben Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 Nr. 3. verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4, für eine gegebenenfalls erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Ziffer II.2.9 verwiesen.
Zu 1.: Eigenerklärung, dass die durchschnittliche jährliche Zahl der qualifizierten Mitarbeitenden im Durchschnitt je Jahr bei mehr als 8 liegt. Um qualifizierte Mitarbeitende handelt es sich, wenn diese
- über ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit naturwissenschaftlicher oder ingenieurtechnischer Ausrichtung (z. B: Dipl.-Ingenieur, Dipl.-Geologe oder gleichwertig) verfügen,
- das nötige Fachwissen besitzen,
- über mindestens dreijährige Erfahrung in der praktischen Durchführung von Aushubüberwachungsmaßnahmen, Probenahmen und Beurteilung von Analyseergebnissen anhand der im Vertrag genannten Gesetze, Regelwerke und Vollzugshinweise verfügen.
Zu 2.: a) Es müssen zwei wertbare Referenzen vorliegen. Mindestanforderungen für die Wertbarkeit jeder Referenz:
- Gegenstand ist eine Aushubmaßnahme,
- Das (im Zuge der Aushubüberwachung) begutachtete Aushubvolumen ist > 50.000 m3,
- Die Referenz ist im Referenzzeitraum 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnen und abgeschlossen.
- Alle folgenden Leistungen der Altlastenkoordination müssen für das jeweilige Referenzprojekt vollständig im Unternehmen des Referenznehmers und ausschließlich durch Personal (Angestellte und Freie Mitarbeiter) des Referenznehmers erbracht worden sein: Aushubüberwachung von Bodenmaterialien; Koordination der Massenströme auf einer Lagerfläche der Baustelle; Organisation und Durchführung der Haufwerksbeprobungen; Organisation der chemischen Untersuchungen; Bewertung der chemischen Untersuchungsergebnisse von Haufwerksbeprobungen.
b) Mindestanforderung (nur ein Referenzprojekt):
aa) Anwendung von 3 der 5 in der Auswahlmatrix benannten Regelwerken und Vollzugshinweisen (siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=247325) im Referenzprojekt.
bb) Arbeiten auf Grundlage eines Arbeits- und Sicherheitsplanes gemäß DGUV R 101-004 / TRGS 524.
Erfüllt er diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Im Falle der Eignungsleihe muss der Referenznehmer die Leistungen des Leistungsbereichs, für den die Referenz vorgelegt wird, als Nachunternehmer erbringen.
Zu 3.: Die Nachweise
- Notifizierung (des Probenehmers) als Untersuchungsstelle gemäß §18 BBodSchG
- Zulassung (des Probenehmers) als Sachverständiger gemäß § 18 BBodSchG
müssen vorliegen.
Zu 4.: Die Nachweise
- Notifizierung (des eingesetzten Labors) als Untersuchungsstelle gemäß §18 BBodSchG
- Zertifizierung (des eingesetzten Labors) gemäß DIN EN ISO/IEC 17025
müssen vorliegen.
Der Auftraggeber behält sich unter Einhaltung der Grundsätze d. Transparenz und Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonst. Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen; § 51 Abs. 2 SektVO.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannter Mindestanforderungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziff. III.1.1 bis III.1.3 genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gem. Ziff. II.2.9.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft genannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und weiteren vorzulegenden Nachweisen; die Vergabeunterlagen sind auf der Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.de bzw. iTWOtender) eingestellt. Die Anträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (www.vergabe.bayern.debzw. iTWOtender) in Textform eingereicht werden. Zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist die (natürliche) Person, die die Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt, mit Vor- und Nachname zu benennen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für den Teilnahmeantrag nicht erforderlich. Für Weiteres wird auf Ziffer 5.1 des Informationsmemorandums verwiesen.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
2.
Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen beziehungsweise Fragen_Antworten zu verwenden.
3.
Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist zu verwenden.
4.
Die in Ziffer II.2.7 enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen oder drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
5.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen. Vorbehalten ist auch die Abwicklung des Verfahrens in
aufeinanderfolgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
6.
Weitere Angaben zu Inhalt und Ablauf des Teilnahmewettbewerbs sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen. Verwiesen wird insbesondere auf die Ausführungen zur Eignungsleihe, u. a. im Hinblick auf sämtliche Nachweise nach § 18 BBodSchG und der Zertifizierung des eingesetzten Labors gemäß DIN EN ISO/IEC 17025.
7.
a) Bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.2 der Bekanntmachung genannten Unterlagen für jedes Mitglied vorzulegen.
b) Beabsichtigt ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis seiner finanziellen, wirtschaftlichen oder technischen Leistungsfähigkeit auf Dritte (z.B. Nachunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.1 bis III.1.3 benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Nach Aufforderung ist zusätzlich die Verpflichtungserklärung des Dritten vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen des Dritten nachgewiesen wird.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die berufliche Leistungsfähigkeit (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass dieses die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Soll im Hinblick auf Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch genommen werden, so ist vorgesehen, dass der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung haften. Eine entsprechende Bestätigung ist auf Anforderung des Auftraggebers vorzulegen.
8.
Nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 ist es verboten, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung aufweisen. Über das Nichtvorliegen eines solchen Bezugs zu Russland müssen alle Bieter in der Angebotsphase eine Eigenerklärung abgeben.
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrag erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Friedenstraße 40
Ort: München
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland