Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen Referenznummer der Bekanntmachung: UA21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Bad Wörishofer Straße 33
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8261995369
Fax: +49 826199510369
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen
Übernahme, Behandlung und Verwertung der Bioabfälle aus dem Landkreis Unterallgäu
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
• Einrichtung und Betrieb einer Übernahmestelle für Bioabfall im Landkreis Unterallgäu bzw. der Stadt Memmingen,• Übernahme des Bioabfalls aus dem Landkreis Unterallgäu,• ggf. Transport von der Übernahmestelle zur Behandlungsanlage und ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls,• Verwertung und Vermarktung der Erzeugnisse aus Bioabfall,• Entsorgung von ggf. anfallenden Stör- und Reststoffen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Erkheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87746
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 892176-2411
Fax: +49 892176-2847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.