Generalsanierung Gymnasium Donauwörth - BA III - Baumeisterarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 038-23-FB12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Pflegstr. 2
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 906746229
Fax: +49 90674270
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Gymnasium Donauwörth - BA III - Baumeisterarbeiten
Erdarbeiten- Aushub, Entwässerung im Gebäude, Entwässerung außerhalb Gebäude, Fundamente im Gebäude, Bodenplatte im Gebäude, Innenwände, Stahlträger- Sturzunterfangungen, Stahlstützen, Öffnungen herstellen u. beimauern
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Erdarbeiten- Aushub, ca. 100 m³- Entwässerung im Gebäude, ca. 45 m- Entwässerung außerhalb Gebäude, ca. 90 m- Fundamente im Gebäude: ca. 5 m³- Bodenplatte im Gebäude: ca. 8 m³- Innenwände, ca. 150 m²- Stahlträger- Sturzunterfangungen, ca. 25 Stck- Stahlstützen, ca. 8 Stck- Öffnungen herstellen u. beimauern, ca. 24 Stck
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Furth im Wald
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93437
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.