Beschaffung von Hardware Firewalls Referenznummer der Bekanntmachung: 000106-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Prof.-Ernst-Nathan-Str. 1
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90419
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9113985708
Fax: +49 9113983141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-nuernberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Hardware Firewalls
Lieferung von Fortinet Hardware Firewalls Appliances (Cluster-Betrieb) sowie die dazugehörige Dienstleistung bei der Inbetriebnahme
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das interne Netzwerk im Klinikum Nürnberg wird aktuell in einer L3 Struktur geroutet. Routingfunktionalität erfolgt über zentrale Core-Switches, die Endgeräte sind an Access-Switchen angeschlossen, eine Segmentierung erfolgt über unterschiedliche VLANs. Dabei kann systembedingt jedes System, das am Netzwerk angeschlossen ist, mit jedem anderen Gerät kommunizieren, unabhängig davon, in welchem VLAN sich dieses befindet. Die angebotenen Produkte müssen mit der vorhandenen Analysesoftware Fortianalyzer betrieben werden können. Die Mitarbeiter am Klinikum Nürnberg sind auf die Produkte von Fortinet geschult und ausgebildet.Inhalt des Vertrages sind die Lieferung von 2 Firewall-Appliances (Cluster-Betrieb). Diese müssen mit der vorhandenen FortiGate-Security-Fabric des Klinikum Nürnberg kompatibel und integrierbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90765
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.