SMT - Tutzing - Zimmerer Referenznummer der Bekanntmachung: 1240 Zimmerer
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Giesinger Bahnhofplatz 2
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81539
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 91114691308
Fax: +49 91114691319
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMT - Tutzing - Zimmerer
Generalsanierung Mittelschulcampus Tutzing
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Altes Schulhaus und ehem. Lehrerwohnhaus
Herstellen einer Dachgaube mit Kniestock 8 m2
inkl. Abbruchmaßnahmen am Denkmal
Ansichtsfläche B/H = ca. 5,20 / 1,60 m
Mittelschulgebäude, Erweiterung und Sanierung
Erweiterung und Sanierung
Vollwärmeschutz in Holzrahmenbauweise 1.200 m2
240 mm Einblaswärmedämmung und
Hinterlüftete vertikale Holzverschalung
Anbau Mensa und Veranstaltungsraum 500 m2
in Holzbauweise mit Glasfassade und
Holz - Rasterdecke
Aufstockung im Bereich ehem. Dachterrassen
Außenwände und -träger BSH 275 m2
Brettstapeldecken 250 m2
Rippendecken 85 m2
Neubau eines flach geneigten Satteldaches 900 m2
Pfettendach Brettschichtholz, ungedämmt
Dämmung der obersten Geschossdecke 770 m2
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Submission (keine Anwesenheit möglich)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Vergabekammer Südbayern
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 8921762411
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.