Landkreis Amberg-Sulzbach - Neubau Dienstgebäude - Sanitär Referenznummer der Bekanntmachung: FüGK-2023-06
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Schlossgraben 3
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 962139-460
Fax: +49 962137605-390
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Amberg-Sulzbach - Neubau Dienstgebäude - Sanitär
Neubau eines Dienstgebäudes zur Unterbringung des Fachbereichs Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) sowie der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gas-, Wasser- und Entwässerungsanlagen nach DIN 18381 ca. 95 lfdm Entwässerungsleitungen aus Gusseisen und Kunststoffca. 100 lfdm Trinkwasserleitungen aus Edelstahlca. 20 Stück Absperr- und Regulierarmaturenca. 20 Stück Sanitäreinrichtungen mit Armaturen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Postfach 606
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.