Gerüstarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ruffiniallee 2
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle Gräfelfing
E-Mail:
Telefon: +49 8985821069
Fax: +49 8985829969
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.graefelfing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gerüstarbeiten
Ausführung für das Stellen von Fassadengerüsten in mehreren Abschnitten, für die bauseitigen Fassaden- und Dacharbeiten.
Ausführung für das Stellen von Fassadengerüsten in mehreren Abschnitten, für die bauseitigen Fassaden- und Dacharbeiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei)
Registereintragungen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragungen in der Handwerkerrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer).
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Gemäß Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei)
Angaben zu Arbeitskräften
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921762411
Fax: +49 8921762847
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rücke nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2 Satz 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§134 Abs. 2 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind- bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.