Landratsamt Fürth - Erweiterung Dienststelle Zirndorf
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Im Pinderpark 2
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 911/9773-1215
Fax: +49 911/9773-1205
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-fuerth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landratsamt Fürth - Erweiterung Dienststelle Zirndorf
Erweiterung des Verwaltungsgebäudes Landratsamt Fürth - Dienststelle Zirndorf; Aufzug
Landratsamt Fürth
Im Pinderpark 2
90513 Zirndorf
Es wird für den Erweiterungsbau des Verwaltungsgebäudes Landratsamt Fürth, Dienststelle Zirndorf die nachfolgende Leistung für den Aufzug ausgeschrieben:
- 4-Stationen Seilaufzug
Tragkraft/Nutzlast: 1000 kg
Personanzahl:13
Nenngeschwindigkeit: 1 m/s
Antriebsart: maschinenraumloser Seilaufzug
- 2-Stationen Seilaufzug
Tragkraft/Nutzlast: 900 kg
Personanzahl:11
Nenngeschwindigkeit: 1 m/s
Antriebsart: maschinenraumloser Seilaufzug
- Schachtentrauchung
- Wartungsleistungen für 4 Jahre
- Bereitschaftsdienst, Notdienst
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Vahrenwalder Straße 317
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-0
Fax: +49 98153-1456
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 98153-0
Fax: +49 98153-1456
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10
Tagen nach Kenntnisnahme rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160
Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber zu rügen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb
von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
Vergabekammer einzureichen