23 N 094 - Auftragsänderung zu Blitzschutzanlagen DIN 18384 Referenznummer der Bekanntmachung: 19 E 069
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Str. 3
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 9415075629
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
23 N 094 - Auftragsänderung zu Blitzschutzanlagen DIN 18384
Regensburg
Das Gebäude der Grundschule bekommt eine neue, überarbeitete Blitzschutzanlage.
Wobei der bestehende Fundamenterder weiter verwendet wird.
Merkmale der Ausschreibung
ca. 550 m Erdungs-, Fang- und Ableitungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
23 N 094 - Auftragsänderung zu 19 E 069 -Blitzschutzarbeiten DIN 18384
Ort: Zeulenroda - Triebes
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
Postanschrift: D.-Martin-Luther-Straße 3
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: +49 9415075629
Fax: +49 9415074629
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Das Gebäude der Grundschule bekommt eine neue, überarbeitete Blitzschutzanlage.
Wobei der bestehende Fundamenterder weiter verwendet wird.
Merkmale der Ausschreibung
ca. 550 m Erdungs-, Fang- und Ableitungen
Ort: Zeulenroda - Triebes
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Land: Deutschland
zusätzliche Leistungen verursacht durch Planungsänderung und Änderung der Baudurchführung im Rahmen der Generalsanierungsarbeiten.
Die zusätzlichen geänderten Leistungen sind nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten.
Es ist keine wesentliche Änderung und der Gesamtcharakter der Leistung ist nicht verändert.
Eine Neuausschreibung wäre im Hinblick einer neuen Baustelleneinrichtung unwirtschaftlich, würde zusätzlich verteuern. Zudem auch nicht zielführend und hätte den ganzen Bauablauf noch zusätzlich verzögert.
Zusätzlich würden sich bei einer Neuvergabe große Probleme und eine Schnittstellenproblematik mit der vertraglich festgelegten Leistung des Auftraggebers ergeben. Die zusätzlichen Leistungen sind für die vertragsgerechte Ausführung der vergebenen Leistung Blitzschutzarbeiten erforderlich.